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Studiengebühren

Mittwoch, 15.12.2010

Seit dem Jahr 2007 werden in Hamburg allgemeine Studiengebühren erhoben. Zunächst waren es 500 Euro Studiengebühren pro Semester bevor im Jahre 2008 das Hamburgische Hochschulgesetz geändert wurde und die Studiengebühren auf 375 Euro reduziert wurden. Gleichzeitig besteht seitdem die Möglichkeit, sich die Studiengebühren stunden zu lassen. Andererseits wurde 2008 die Bemessungsgrundlage deutlich erweitert, indem die Befreiungstatbestände deutlich reduziert wurden. So sind seitdem u.a. auch Studierende mit Behinderung und solche mit kleinen Kindern in der Regel verpflichtet Studiengebühren zu zahlen.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie hoch waren die Einnahmen aus Studiengebühren in Hamburg seit Einführung allgemeiner Studiengebühren? (Bitte für jedes Semester bis einschließlich Wintersemester 2010/11, insgesamt und für jede Hochschule gesondert aufführen.)

2. Wie hoch waren zum 30.11.2010 die noch nicht verausgabten Mittel aus Studiengebühren? (Bitte insgesamt und für jede Hochschule einzeln aufführen.)

3. Wie hoch waren im Jahr 2010 die Kompensationszahlungen der Stadt für nicht erzielte Einnahmen aus Studiengebühren?

4. Wie hoch waren in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils die Kosten für Gebührenstundungen? Aus welchen Einzelkomponenten (Personalkosten, Sachkosten, Zinszahlungen etc.) haben sich diese jeweils in welcher Höhe zusammengesetzt?

5. In welchem Umfang werden nach jetzigem Stand für die Jahre 2011 und 2012 Kosten für Gebührenstundungen erwartet?

6. In welchem Umfang sind in den Jahren 2008, 2009 und 2010 in den Hochschulen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Studiengebühren angefallen? (Bitte insgesamt und für jede Hochschule einzeln aufführe