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Studiengebühren II

Montag, 10.01.2011

Der Senat antwortet auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/8201), zum 30.11.2010 seien insgesamt 35,24 Mio. Euro an Studiengebühren noch nicht ausgegeben worden. Diese Mittel seien aber „größtenteils“ festgelegt. Angesichts der noch nicht ausgegebenen Mittel aus Studiengebühren, die bei einigen Hochschulen dem Studiengebührenaufkommen von ca. 3 Jahren entspricht, sind Nachfragen vonnöten.

 

Ich frage den Senat:

1. In welchem Umfang waren die zum 30.11.2010 noch nicht verausgabten Mittel aus Studiengebühren zu diesem Zeitpunkt festgelegt? Bitte getrennt für jede Hochschule aufführen.

2. Für welche Ausgabekategorien (Erhöhung der Betreuungsintensität; Qualitätsmanagement in der Lehre; Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre; Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre; Verbesserung von Serviceleistungen) waren diese jeweils festgelegt?

3. Welche Großprojekte mit Investitionskosten von mehr als 100.000 Euro sollen, neben dem Umbau der Schwarzenbergkaserne für die Technische Universität, aus dem vorhandenen Studiengebührenaufkommen finanziert werden? Bitte die einzelnen Investitionsmaßnahmen mit den vorgesehenen Beträgen aufführen.

4. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung, dass es nicht im Sinne der Studierenden sein kann, wenn an einigen Hochschulen die Studiengebühreneinnahmen von bis zu drei Jahren noch nicht verausgabt wurden? Wie verträgt sich das mit dem Gesetzeszweck?

5. Wie hat der Senat bzw. die zuständige Behörde in der Vergangenheit versucht sicherzustellen, dass die Einnahmen aus Studiengebühren zeitnah zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden und somit den gebührenzahlenden Studierenden zugute kommen?

6. Wie erklärt sich der Senat bzw. die zuständige Behörde den schleppenden Mittelabfluss?