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Suizid eines 17-Jährigen im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt

Dienstag, 09.03.2010

Am 8. März 2010 hat die Pressestelle des Senats mitgeteilt, dass sich ein 17-Jähriger im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt das Leben genommen hat.

Laut der Pressemitteilung hatte das Amtsgericht Hamburg gegen David M. Abschiebungshaft angeordnet. Am 09.02.2010 wurde er der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand zugeführt. Nachdem der Jugendliche begonnen hatte, die Nahrungsaufnahme zu verweigern, wurde er nach mehreren Umstimmungsversuchen am 25.02.2010 ins Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt verlegt. Ab dem 06.03.2010 soll er wieder Nahrung zu sich genommen haben und ansprechbar gewesen sein. Am 07.03.2010 wurde der 17-jährige David M. um 16.15. Uhr erhängt in seinem Krankenzimmer aufgefunden.

Wir fragen den Senat:

1. Welche Staatsangehörigkeit hatte der Verstorbene, in welchem Monat hat er das 16. Lebensjahr vollendet und was ist über seine Lebensumstände bekannt?

2. Wann und aus welchem Grund war der Verstorbene eingereist, inwieweit ist er betreut worden und welchen Aufenthaltsstatus hatte er zuletzt?

3. Aus welchem Grund und wann genau wurde Abschiebungshaft angeordnet und seit wann war er inhaftiert?

4. Wann und in welchen Staat sollte die Rückführung vollzogen werden und wusste der Jugendliche davon?

5. Hatte der Verstorbene Angehörige im Bundesgebiet bzw. Schengenraum? Wenn ja, hatte der Verstorbene Kontakt zu ihnen?

6. Hatte der Verstorbene Kontakt zu seiner diplomatischen Vertretung oder zu einer Beratungsstelle? War der Verstorbene der deutschen Sprache mächtig und soweit nein, wurde ihm ein/-e Dolmetscher/-in zur Seite gestellt?

7. Hatte der Verstorbene einen Rechtsbeistand? Hat der Jugendliche den Wunsch geäußert, einen Geistlichen oder eine andere Vertrauensperson zu sprechen und wurde ihm der Kontakt gewährt?

8. Wie war der gesundheitliche Zustand des Verstorbenen bei Haftantritt?

9. Gab es Arbeits- oder Freizeitangebote für den Verstorbenen und inwieweit hat er sie wahrgenommen?

10. Wann genau begann der Verstorbene, die Nahrungsaufnahme zu verweigern, und welche Gründe hat er genannt?

11. Nahm der Verstorbene Flüssigkeit zu sich oder wurden lediglich bestimmte Nahrungsmittel verweigert?

12. Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen eingeleitet, nachdem der Jugendliche begonnen hatte, Nahrungsmittel zu verweigern?

a) Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt von der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand eingeleitet, welche im Zentralkrankenhaus und wann?

b) Wann sind insbesondere ärztliche Untersuchungen des Verstorbenen sind erfolgt? (Bitte Angaben zum Tag der Untersuchung und Differenzierung nach ärztlichen Untersuchungen in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und dem Zentralkrankenhaus)

c) In welchem Zeitraum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte eine Zwangsernährung des Verstorbenen?

13. Welcher Zeitpunkt wurde als Todeszeitpunkt ermittelt? Womit und woran erhängte sich der Verstorbene?

14. Wie häufig und wann genau hat man nach dem Jugendlichen gesehen, nachdem er am 6. März 2010 wieder Nahrung zu sich genommen hatte? Wann fand die letzte Kontrolle vor Auffinden des Leichnams statt bzw. wann wurde der Häftling zuletzt lebend angetroffen?

15. Hat es eine Obduktion oder andere gerichtsmedizinische Begutachtung des Leichnams gegeben? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wer hat aus welchen Gründen entschieden, darauf zu verzichten?

16. Nach Darstellung der Staatlichen Pressestelle war David M. Ende Februar 2010 in das Zentralkrankenhaus in der Untersuchungshaftanstalt verlegt worden, um seinen Gesundheitszustand besser kontrollieren zu können. Auf welche Weise ist das geschehen?

17. Welche Maßnahmen haben a) die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und b) die Untersuchungshaftanstalt jeweils wann und im Einzelnen ergriffen, um festzustellen, ob David M. (generell oder akut) suizidgefährdet war?

18. Welche Maßnahmen wurden wann ergriffen, um eine Gefährdung des Jugendlichen abzuwehren? Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden beim Verstorbenen angewendet, um insbesondere eine Suizidgefahr abzuwenden?

19. Wie ist die Kontrolle von Patientinnen und Patienten bei Sachverhalten wie dem vorliegenden üblicherweise organisiert, welche Hilfsangebote werden unterbreitet?

20. Über welche personelle Ausstattung verfügt das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt?

a) Über wie viele Betten verfügt das Krankenhaus, wie viele Ärztinnen und Ärzte und wie viele Pflegekräfte sind stets mindestens vor Ort?

b) Inwieweit hat es in den vergangenen drei Jahren Veränderungen bei der Ausstattung des Zentralkrankenhauses gegeben, etwa hinsichtlich des Personals, aber auch mit Blick auf technische Überwachungshilfen?

21. Welche genauen Prüfungen und Verfahrensschritte wurden seit dem Tod von David M. zu welchem Zeitpunkt veranlasst, insbesondere vonseiten der Justizbehörde und der Staatsanwaltschaft?

22. Wurden über die bestehenden Vorkehrungen hinaus weitere Maßnahmen eingeleitet, um künftigen Suizidfällen vorzubeugen? Wenn ja, welche?

23. Laut Senatsauskunft vom Februar 2009 (Drs. 19/2196) war in der Untersuchungshaftanstalt eine Arbeitsgruppe damit befasst, die Betreuung und Unterbringung der Gefangenen zu verbessern. Zu welchen Ergebnissen ist die Arbeitsgruppe gelangt, welche Empfehlungen wurden umgesetzt und welchen Bewertungen wurde nicht gefolgt?

24. Wie viele unter 18-jährige befanden sich seit 2009 und befinden sich heute (ggf. noch immer) in Abschiebungshaft (bitte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Haftdauer angeben)?

25. Wie viele Fälle von Nahrungsmittelverweigerung im Strafvollzug hat es in diesem Jahr bereits gegeben (bitte nach Haftanstalt und Art der Haft untergliedern) und wie lange haben die Verweigerungen angedauert?