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Tagesförderung für Menschen mit Behinderung in Hamburg

Dienstag, 02.11.2010

Die Tagesförderung soll Menschen mit Behinderung auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorbereiten. Die Hilfen fördern die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Leistungsfähigkeit im praktischen Leben. Sie regen Kreativität und Kommunikation an und fördern soziale Fähigkeiten durch spezielle pädagogische Maßnahmen. Zielgruppe der Tagesförderung sind wesentlich behinderte Menschen, die aufgrund der Schwere der Behinderung nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht keine oder noch keine Werkstatt für behinderte Menschen besuchen können (SGB XII § 53).

Ich frage den Senat:

1. Welche Formen der Tagesförderung für Menschen mit Behinderung gibt es in Hamburg (z.B. Vollzeit, Teilzeit, unterschiedliche Konzeptionen, etc.)?

2. Welche Träger bieten in Hamburg an welchen Standorten und mit jeweils viel vielen Plätzen Tagesförderung für Menschen mit Behinderung?

3. Wie viele Menschen werden in welchem zeitlichen Umfang in der Tagesförderung für Menschen mit Behinderung in Hamburg zurzeit gefördert und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen 10 Jahren entwickelt?

4. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen bei der Tagesförderung für Menschen mit Behinderung monatlich je Fall?

5. Wie hoch fallen im Vergleich die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Person in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung aus?

6. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Tagesförderung für Menschen mit Behinderung? (Bitte die rechtlichen Regelungen in Bund und Land benennen.)

7. Strebt der Senat Änderungen der rechtlichen Regelungen oder Vereinbarungen der Tagesförderung für Menschen mit Behinderung an?

7.1 Wenn ja, welche Änderungen strebt der Senat hier im Einzelnen an?

7.2 Mit welchen Trägern oder Stellen hat der Senat wann Verhandlungen in dieser Sache geführt?

8. Sind diese Verhandlungen bereits abgeschlossen?

8.1 Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

8.2 Wenn nein, zu wann sollen sie abgeschlossen sein?

9. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass Menschen mit Behinderung, für die die Tagesförderung in Frage geeignet ist, weiterhin Anspruch auf eine Förderung in Vollzeit haben?

10. Wen nein, wie soll eine Tagesförderung in Teilzeit gestaltet sein und wie soll die Förderung oder Beschäftigung der Betroffenen dann ergänzend im Wohnbereich konzipiert, finanziert und gestaltet sein?