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Tatort Internet – Großverfahren gegen mutmaßliche Betrüger

Dienstag, 08.02.2011

Im Zuge von Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzung und gewerbsmäßigem Betrug sind zwei Haftbefehle und zahlreiche insgesamt 70 (Durchsuchungs-) Beschlüsse in Hamburg und an anderen Orten vollstreckt worden. Über 65.000 Geschädigte sollen ab Ende 2008 durch so genannte Abo-Fallen auf Internetseiten um fast fünf Millionen Euro betrogen worden seien.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets als Tatmittel stellt sich die Frage, welchen zeitlichen und personellen Aufwand die Strafverfolgungsbehörden treiben müssen, um derartige Sachverhalte aufzuklären. Ich frage daher den Senat:

 

1. Sachverhalt

Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar? Was wird den Hauptbeschuldigten vorgeworfen und wer war darüber hinaus an den Straftaten beteiligt? Um wie viele Straftaten geht es dabei?

 

2. Ermittelnde Dienststellen

Laut Senatsauskunft auf meine Anfragen Drs. 19/8195 und 19/7407 sind in der Dienststelle „Cybercrime“ des Landeskriminalamts (Fachkommissariat Computer- und Netzwerkdelikte (Cybercrime) und Urheberrechtsdelikte, LKA 54) elf Mitarbeiter tätig, im vierten Quartal waren es vorübergehend zwölf Bedienstete.

a) Waren bzw. sind die Mitarbeiter dieser Einheit maßgeblich mit den Ermittlungen in dem Großverfahren betraut? Hat Hamburg eine Federführung bei dem Verfahren inne?

b) Wie hat sich bisher im Laufe der Ermittlungen die Zahl der Bediensteten des Polizeivollzugs und der Polizeiverwaltung sowie der Staatsanwaltschaft entwickelt, die in Hamburg in dieser Sache ermittelt haben?

c) Welchen Angaben können dazu gemacht werden, welchen Anteil die Arbeit an diesem Verfahren an der Gesamtarbeitszeit der Dienststelle LKA 54 im vergangenen Jahr hatte?

 

3. Geschädigte und Strafanzeigen

Die Betrügereien sollen ab Ende 2008 erfolgt sein, seit Mitte 2009 sollen mehrere tausend Geschädigte in Deutschland Strafanzeigen erstattet haben.

a) Wann sind die ersten Anzeigen in Hamburg erstattet worden und ab wann wurden hier Ermittlungen geführt?

b) Inwieweit gab es eine Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden anderer Länder und wie gestaltete sich diese?

c) Wie viele Strafanzeigen liegen im Zusammenhang mit den Vorwürfen insgesamt vor?

d) Welche Erkenntnisse gibt es über die Zahl der Geschädigten und der Anzeigen in Hamburg, welche Daten über die Zahl der Anzeigen in anderen Ländern?

e) Welchen Angaben sind über den Kreis der Geschädigten möglich, gibt es besondere Gemeinsamkeiten der Opfer oder gehören sie ganz unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen an?

f) In welchen Zeitraum fallen die angezeigten bzw. ermittelten Fälle? Wie viele neue Fälle hat es gegeben, nachdem die Ermittlungen aufgenommen worden waren?

g) Wie viele Geschädigte und andere Zeuginnen und Zeugen sind in welchem Zeitraum vernommen worden?

 

4. Haftbefehle

Offenbar wurden gegen zwei Tatverdächtige Haftbefehle erlassen.

a) Seit wann war jeweils gegen diese Beschuldigten ermittelt worden, ab wann waren sie namentlich bekannt?

b) Welches Gericht hat wann genau die Haftbefehle erlassen? Wann, von wem und aus welchen Rechtsgründen waren sie beantragt worden?

c) Wann genau wurden die Beschuldigten jeweils festgenommen?

d) Welches Gericht ist der Haftrichter und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Haftbefehle nach Zuführung der Beschuldigten bestätigt?

e) Sind beide Beschuldigten noch in Haft und wo? Hat es Entscheidungen über eine Haftverschonung oder eine Aufhebung von Haftbefehlen gegeben und soweit ja, wann und aus welchen Gründen?

 

5. Weitere Gerichtsbeschlüsse

a) Worum handelt es sich im Einzelnen bei den insgesamt 70 gerichtlichen Beschlüssen, inwieweit geht es um Beschlagnahmen, Durchsuchungen und welche anderen Maßnahmen?

b) Welche Gerichte haben die Beschlüsse jeweils erlassen und welche Angaben sind dazu möglich, von wann die Entscheidungen jeweils stammen und wann sie beantragt worden waren?

c) Wann genau sind die gerichtlichen Beschlüsse im Einzelnen in Hamburg und anderswo vollstreckt worden?

d) Offenbar wurden Vermögenswerte im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro beschlagnahmt. Worum handelt es sich dabei im Einzelnen?

 

6. Tatverdächtige

Welche Erkenntnisse gibt es über die beiden Beschuldigten und ggf. weitere mutmaßlich Tatbeteiligte?

a) Welche Staatsangehörigkeit haben sie und über welche Ausbildung verfügen sie? Wo wohnen sie und (wo) sind sie berufstätig?

b) Waren die Beschuldigten der Polizei bereits bekannt und inwiefern? Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Vortaten?

 

7. Abschluss der Ermittlungen

a) Wann ist in etwa mit einem Abschluss der Ermittlungen oder gar mit einer Anklageerhebung zu rechnen?

b) In der Polizeilichen Kriminalstatistik welchen Bundeslandes und welchen Jahres werden voraussichtlich wie viele Fälle dieses Großverfahrens registriert?

 

8. Umfangreiche Ermittlungsverfahren

a) Bearbeiten die Strafverfolgungsbehörden derzeit weitere Ermittlungsverfahren mit einer großen Vielzahl einzelner Fälle? Wie viele Verfahren gibt es derzeit zu Sachverhalten mit mutmaßlich mehr als eintausend Straftaten?

b) Welche Angaben können dazu gemacht werden, um welche Vorwürfe es in diesen Großverfahren geht, seit wann die Ermittlungen geführt werden, wie viele Beamte daran beteiligt sind und wann mit einem Abschluss zu rechnen ist?

c) Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2010 durch den Innensenator und den Polizeipräsidenten am 3. Februar 2011 wurde im Zusammenhang mit dem Wohnungseinbruchdiebstahl über neueste Entwicklungen und die Zahlen für Januar 2011 informiert. Warum hat man davon abgesehen, bei dieser Gelegenheit auch auf das vorliegende Großverfahren zur Internetkriminalität einzugehen? War die Vollstreckung der diesbezüglichen gerichtlichen Beschlüsse noch nicht beendet?