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Technologiepark Vorhornweg (V): Finanzbehörde bewirbt diesen öffentlich, obwohl laut früherer Senatsaussagen weder seine Größe noch seine Gewerbestruktur feststeht. Stehen auch Flächen derLuruper Feldmark zur Disposition?

Donnerstag, 16.09.2010

Die Finanzbehörde bewirbt mit ihrer neuen Broschüre „Hamburg hat Plätze für Ihre Visionen“ hamburgweit zahlreiche Grundstücke und Objekte, welche für Gewerbenutzung angeboten werden: Darunter fällt auch der „Technologiepark Vorhornweg“. In der Broschüre wird dabei als Gebiet die Flächen der dort befindlichen Kleingärten auch die angrenzenden Grünflächen bis hin zum Altonaer Friedhof angegeben.

Dieser Umstand widerspricht früherer Senatsantworten auf meine Anfragen zu diesem Thema (vgl. Drucksachen 19/4549, 19/6320 und 19/6591). Dort wurde ausgeführt, dass das Bezirksamt Altona, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die Behörde für Wirtschaft und Arbeit und die Finanzbehörde in einem Klärungsprozess die konkreten Nutzungen für das Bebauungsverfahren sowie die benötigte Flächengröße ermitteln und die Modalitäten der Flächennutzung klären.

 

Zur Klärung dieser und weiterer Punkte frage ich den Senat:

1. Aus welchen Gründen wird von der Finanzbehörde der „Technologiepark Vorhornweg“ beworben, obwohl dieser noch nicht fertiggestellt ist und sich derzeit auf den Flächen sowohl ein Kleingartenverein sowie Teile der Luruper Feldmark befinden?

2. Aus welchen Gründen wird von der Finanzbehörde der „Technologiepark Vorhornweg“ beworben, obwohl laut Senatsaussagen noch umfangreiche Abstimmungen erforderlich sind, so dass mit einem schnellen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens nicht zu rechnen sei (vgl. Drucksache 19/4549)?.

3. Aus welchen Gründen wird das Gewerbegebiet am Vorhornweg von der Finanzbehörde in der dargestellten Größe beworben?

4. Wie wurde die Gewerbeflächen-Größe ermittelt, wenn der Senat in früheren Anfragen diesbezüglich angab, dass der diesbezügliche Klärungsprozess noch andauere?

5. Welche planerischen Nutzungen sind derzeit für die Flächen des beworbenen Technologieparks Vorhornweg festgeschrieben?

6. In der Drucksache 19/6320 wird angeführt, dass es vor Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich sei, eine Konzeption für die zu überplanenden Flächen zu entwickeln. Eine derartige abgestimmte Konzeption läge gegenwärtig noch nicht vor, sodass das Planverfahren noch nicht eingeleitet sei beziehungsweise fortgeführt werden könne. Ist dies noch der aktuelle Sachstand?

7. Wenn sich der Sachstand seit der letzten Anfrage (Drucksache 19/6320 vom 04.06.3020) geändert haben sollte:

a) Auf welche Flächen sollen die betroffenen Kleingärtenvereine verlagert werden? Bitte benennen sowie wenn möglich kartographisch aufzeigen.

b) Wie viele Kleingärten und welche vom bisherigen Standort am Vorhornweg sollen verlagert werden? Bitte für alle Planungsvarianten einzeln benennen sowie wenn möglich kartographisch aufzeigen.

c) Wie groß soll der anvisierte Technologiepark werden? Bitte ausführen und darstellen, wie diese Plangröße fachlich ermittelt worden ist.

8. Wo und an wen wird die Karte „Hamburg hat Platz für Ihre Visionen“ von der Finanzbehörde publiziert oder / und verteilt?

9. Welche Zielgruppen sollen mit den besagten Publikationen angesprochen werden?

10. In welcher Auflage wurde diese Karte und die entsprechende Broschüre gedruckt?

11. Gibt es für dieses Gewerbegebiet schon Interessenten oder Anfragen? Wenn ja, wie viele und für welches Gewerbe?

12. Wie und von wem wird der „Technologiepark Vorhornweg“ bereits heute beworben – beispielsweise durch die Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung?