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Tennisturnier am Rothenbaum: Unzulässige Werbung für Glücksspiele?

Freitag, 19.06.2009

Am Dienstag, dem 16.Juni 2009, hat der Turnierdirektor des Tennisturniers am Hamburger Rothenbaum, Michael Stich, bekannt gegeben, dass der Online-Wettanbieter bet-at-home Titelsponsor des Turniers sein wird. Diese Entscheidung hat bereits im Vorfeld zu erheblichen Irritationen geführt. Denn da es umstritten ist, ob eine solche Werbemaßnahme nach dem Lotteriestaatsvertrag erlaubt ist, wird auch der Zuschuss Hamburgs zum Turnier fraglich.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Seit wann ist dem Senat bekannt, wer neuer Sponsor des Tennisturniers am Rothenbaum werden soll?

2. Stimmt es, dass bei der Vorstellung des neuen Sponsors vor etwa acht Wochen weder Sport-Staatsrat Manfred Jäger noch Kultur- und Sportsenatorin Karin v. Welck Bedenken geäußert haben?

2.1. Wenn ja: Warum nicht?

3. Welche Rechtsauffassung über die Zulässigkeit von Werbung für Glücksspiele vertritt der Senat?

4. Unter welchen Bedingungen wird der Senat das Turnier weiter bezuschussen?

5. Welche Folgen hätte es für das Turnier, wenn die staatliche Bezuschussung wegfallen sollte?