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Tier-Sammelsucht (Animal Hoarding)

Dienstag, 13.10.2009

Das Tierhorten oder auch animal hoarding ist eine psychische Störung, die zum unkontrollierten Halten und Sammeln von lebenden Haustieren führt. Die Haltungsbedingungen unterschreiten alle Standards der Tierhaltung (Hygiene, Pflege, Fütterung, tierärztliche Versorgung). In späten Stadien kommt es zur völligen Verwahrlosung des Tierbestandes. Der Tierhorter ist dabei unfähig, diese Missstände zu erkennen und beseitigen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Fälle dieser Art wurden in Hamburg seit Januar 2001 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt registriert oder bekannt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

 

2. In wie vielen der unter Nr. 1 genannten Fälle wurden ein Teil der Tiere beschlagnahmt, der ganze Tierbestand beschlagnahmt, wurden Tiere eingeschläfert, wurde ein Tierhalteverbot verhängt, kam es zu einer Gerichtsverhandlung (bitte einzeln, nach Jahren getrennt auflisten)?

 

3. In wie vielen dieser Fälle, bei denen eine Beschlagnahmung des Tierbestandes (s. 2) angeordnet wurde, ist bekannt, dass zu einem späteren Zeitpunkt beim gleichen Halter durch das gleiche oder ein anderes Veterinäramt erneut eingegriffen werden musste; hierzu zählen alle Maßnahmen im Rahmen von Straf-, oder Ordnungswidrigkeitsverfahren (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?

 

4. Teilt der Senat die Auffassung, dass die behördlichen und / oder bezirklich auferlegten Restriktionen gegen einen Animal-Hoarding-Fall für die örtlichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter, die zuständigen Amtstierärzte, die Land- und/ oder Amtsgerichte sowie Staatsanwaltschaften, die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie die Tierheime und Tierschutzvereine enorme Kosten verursachen?

 

5. Wenn ja, wie hoch waren die anfallenden Kosten, die die zuständigen Regelaufsichtsämter und/oder –behörden, die örtlichen Amtstierärzte, die mit einem Animal-Hoarding-Fall befassten Landes- und/oder Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften, die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie die Tierheime und Tierschutzvereine, bei Vollzugsmaßnahmen, wie etwa bei Zwangsräumung einer Wohnung und der Beschlagnahmung des Tierbestandes, bei den unter Nr. 1 genannten Fällen zu tragen hatten (bitte einzeln, nach Jahren getrennt auflisten)?

 

6. Teilt der Senat die Auffassung, dass das zwanghafte bzw. krankhafte Sammeln (aktiv und passiv durch fehlende Geschlechtertrennung der Tiere) einer überdurchschnittlichen Tierzahl auf zu geringem Wohnraum, nicht nur für den Tierhalter, sondern auch für die betroffenen Nachbarn zu gesundheitlichen Langzeitschäden und / oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen kann?

 

7. Wenn ja, wurde den vom Animal-Hoarding-Syndrom betroffenen Tierhaltern unter Nr. 1 eine psychologische Hilfestellung angeboten oder eine psychologische bzw. sozialpsychologische Therapie durch ein Gericht angeordnet, um dem Risiko vorzubeugen, dass den betroffenen Personen immer wieder Haustiere vermittelt werden?

 

8. Wenn ja, wie hoch waren bei den unter Nr. 1 genannten Fällen die anfallenden Kosten einer psychiatrischen, psychotherapeutischen und/oder sozialpsychologischen Behandlung eines Menschen, der an einer zwanghaften Tiersammel-Sucht, dem Animal-Hoarding-Syndrom, leidet (bitte einzeln, nach Jahren getrennt auflisten)?

 

9. Teilt der Senat die Auffassung, dass zur nachhaltigen Behandlung eines Menschen, der an einer zwanghaften Tiersammel-Sucht, dem Animal-Hoarding-Syndrom, leidet, zukünftig verstärkt psychologische Dienste einbezogen werden müssen?