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Tierschutz in Zirkusbetrieben

Montag, 23.11.2009

In Deutschland gibt es mehr als 300 Zirkusunternehmen. Viele von ihnen halten Wildtiere. Viele Wildtierarten leiden in Zirkusbetrieben, da die besonders hohen Ansprüche an ihre Haltung, Pflege, Ernährung und Betreuung grundsätzlich in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden können. Es ist bekannt, dass vor allem kleinere Zirkusunternehmen häufig gegen geltende Vorgaben des Tierschutzrechts verstoßen. Der Vollzug des Tierschutzrechts ist Ländersache. Die Behörden vor Ort übernehmen diese Aufgabe und haben sicherzustellen, dass alle Zirkusunternehmen überwacht und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Zirkusse haben laut Zirkuszentralregister ab 2008 in Hamburg gastiert (bitte 2008 und 2009 einzeln auflisten)?

 

2. Bei wie vielen Zirkussen wurden Haltungsbeanstandungen durch die Amtstierärzte in den letzten zwei Jahren festgestellt (bitte 2008 und 2009 einzeln auflisten)?

 

a. Falls Haltungsbeanstandungen festgestellt wurden, welche Tierarten betrafen diese?

 

b. Welche Maßnahmen haben die Zirkusse ergriffen, um für eine ordnungsgemäße Haltung der Wildtiere zu garantieren?

 

3. Wurden auch Tiere beschlagnahmt und wenn ja, wo und wie wurden sie untergebracht?

 

4. Inwieweit gab oder gibt es in Hamburg Bestrebungen, in den sogenannten Platz- oder Platzpachtverträgen, die mit Zirkussen abgeschlossen werden, den Passus zur Erlaubnis oder Genehmigung nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 d Tierschutzgesetz dahingehend zu ergänzen, dass das „Mitführen auf dem Pachtgelände und der Auftritt von Wildtieren wie beispielsweise Tigern, Bären, Elefanten oder auch Orang-Utans, Schimpansen oder Gorillas ausgeschlossen wird“? Wie ist der Sachstand?

 

5. Inwieweit gab oder gibt es in Hamburg Bestrebungen eine Bundesratsinitiative zu initiieren, dem Bundesrat eine Rechtsverordnung gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 des Tierschutzgesetzes zuzuleiten, die das „Halten wildlebender Arten, insbesondere von Affen, Elefanten und Großtieren in Zirkusbetrieben, mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhanden Tiere, grundsätzlich verbietet“? Wie ist der Sachstand?