Zum Hauptinhalt springen

Tod eines Obdachlosen am Bismarck-Denkmal (II)

Montag, 01.03.2010

Unter einem Tannengehölz unweit des Bismarck-Denkmals fanden Spazier-gänger einen Obdachlosen, der in der Kälte wohl erfroren war. Der 53-Jährige soll laut Polizei schon länger tot gewesen sein. „Die genaue Todesursache des 53 Jahre alten Mannes konnten wir noch nicht feststellen“, sagte eine Sprecherin der Polizei. Vor diesem Hintergrund befragte ich den Senat in der Drs.nr. 19/5380 und erhielt u.a. folgende Antworten:

Auf die Frage 1. – „Konnte die Todesursache mittlerweile geklärt werden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht und wann wird mit der Feststellung der genauen Todesursache zu rechnen sein?“ – antwortete der Senat: „Ein Fremdverschulden konnte nicht festgestellt werden. Im Übrigen können weitere Aussagen zur Todesursache aufgrund § 203 StGB und §§ 7 und 11 Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG) nicht gemacht werden, da dem Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Institut für Rechtsmedizin, eine entsprechende Schweigepflichtentbindung nicht vorliegt. „

 

Auf die Frage 2. – „Wie erklärt sich der Senat den Umstand, dass der Mann schon mehrere Tage tot gewesen sein soll, bevor er gefunden wurde?“ – anwortete der Senat: „Der zuständigen Behörde liegen dazu keine gesicherten Erkenntnisse vor.“

 

Auf die Frage 3 – „War der Mann den Behörden beziehungsweise sozialen Trägern bekannt?“ – antwortete der Senat: „Ja, seit Januar 2007, wobei sein Aufenthalt in Hamburg zuletzt nicht bekannt war. „

 

Da diese Antworten erneut Fragen aufwerfen, frage ich den Senat:

 

1. Wann wurde eine Obduktion der Person vorgenommen?

2. Konnte die Todesursache geklärt werden?

3. Hat sich der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde oder die Rechtsmedizin bemüht, eine Schweigepflichtentbindung zu erhalten? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

4. Welche ungesicherten Erkenntnisse bzw. welche Hinweise hinsichtlich der Frage 2. der Drs. 5380 liegen dem Senat bzw. der zuständigen Fachbehörde vor?

5. Bis zu welchem Zeitpunkt war der Aufenthalt des Mannes in Hamburg bekannt bzw. wann bestand letztmalig Kontakt von einem Träger oder einer staatlichen Stelle zu ihm?

6. In welcher Form und wie häufig gab es Kontakte welcher stellen ab dem Jahr 2007?

 

<<<