Zum Hauptinhalt springen

Tödliche Messerstecherei in Eißendorf am 23. Juni 2010 – Was ist über den Tatverdächtigen bekannt?

Freitag, 25.06.2010

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, den 23. Juni 2010, kam es kurz nach Mitternacht in Hamburg-Eißendorf zu einem Streit unter jungen Männern, in deren Zuge zwei 22- und 23-jährige mit Messerstichen verletzt wurden. Das 22-jährige Opfer erlag kurz darauf seinen Verletzungen. Der Mann aus Neugraben-Fischbek hatte offenbar eine Belästigung seiner Freundin unterbinden wollen und war daraufhin vom Tatverdächtigen, einem 27-jährigen Mann türkischer Staatsangehörigkeit, angegriffen worden. Wir fragen den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

a) Wer war – auch über die Opfer und den Beschuldigten hinaus – an dem Geschehen beteiligt und um wen handelt es sich (bitte Alter, Herkunft und Geschlecht nennen)?

b) Welche Handlungen werden einzelnen Personen zugeordnet, welche Delikte werden dem Beschuldigten zur Last gelegt?

c) Welche Verletzungen gab es und wie geht es dem überlebenden Opfer und den Zeugen heute?

d) Offenbar stand der Beschuldigte zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. Welche Erkenntnisse gibt es über den Grad seiner Alkoholisierung und einen etwaigen Drogenkonsum? Welche Erkenntnisse gibt es, inwieweit über den Tatverdächtigen hinaus Alkohol und andere Drogen eine Rolle gespielt haben?

e) Welche Erkenntnisse gibt es darüber, woher das Tatwerkzeug stammte und inwieweit weitere Beteiligte Messer oder andere Waffen mit sich führten?

 

2. Wie ist der Stand des Strafverfahrens? Wurden alle in Betracht kommenden Zeugen vernommen und der Tatverdächtige gehört? Wie hat der Beschuldigte sich zu den Vorwürfen eingelassen, hat er die Tat eingeräumt? Ist bereits absehbar, wann die Polizei die Ermittlungen abschließt?

 

3. Befindet sich der Tatverdächtige in Haft? Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen und Rechtsgrundlagen? Wenn nein, weshalb wurde von der Zuführung abgesehen bzw. wann und mit welcher Begründung hat das Gericht die Inhaftierung abgelehnt oder aufgehoben?

 

4. Kurz nach der Tat konnte die Polizei den mutmaßlichen Messerstecher, einen 27-jährigen Mann türkischer Herkunft, festnehmen. Was ist über den Beschuldigten im Einzelnen bekannt?

a) Womit bestreitet der Beschuldigte seinen Lebensunterhalt? Ist er erwerbstätig und inwiefern?

b) Ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen? Verfügt er über einen Schulabschluss?

c) Ist der Mann allein stehend oder hat er Familie? Mit wem lebt er in einem Haushalt und sind diese Personen polizeibekannt?

d) Trifft es zu, dass der Tatverdächtige seit Jahren Drogen konsumiert hat? Welche Angaben können dazu gemacht werden?

 

5. Offenbar war der Beschuldigte Polizei und Justiz bereits seit einigen Jahren bekannt.

5.1. Mit welchen Delikten war er im Einzelnen wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt? War der Mann als Intensivtäter registriert und wenn ja, in welchen Zeiträumen?

5.2. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

 

6.1. Trifft es zu, dass dem jetzt Beschuldigten insbesondere vorgeworfen wird, bereits im Juni 2009 eine gefährliche Körperverletzung verübt zu haben, weil er in der Nähe des Tatorts in der Bremer Straße ebenfalls einen Mann mit einem Messer angegriffen haben soll?

a) Wie stellt sich der Sachverhalt nach Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden dar?

b) Wie stellt sich die Verfolgung dieses Delikts im Einzelnen dar? Wann wurde die Anklage erhoben, wann das Verfahren eröffnet, wann waren jeweils mündliche Verhandlungen vorgesehen und welche Termine haben mit, welche ohne den Angeklagten stattgefunden?

6.2. Trifft es zu, dass eine mündliche Verhandlung zunächst nicht zustande kam, weil der jetzt Beschuldigte in Haft war und eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßte, ohne dass die Prozessbeteiligten davon wussten?

a) Wie stellt sich der Sachverhalt im Einzelnen dar?

b) Ist es üblich oder handelt es sich um ein Versehen, dass Angeklagte vom Gericht unter ihrer Wohnsitzanschrift angeschrieben bzw. geladen werden, selbst wenn sie in Haft sind?

c) Welche Informationen werden in derartigen Fällen wem übermittelt, wer hat wen über etwaige Erreichbarkeiten Gefangener zu informieren?

6.3. Offenbar wurde im Zuge dieses Strafverfahrens nach einer Verhandlung am 12. April 2010 veranlasst, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten gutachterlich überprüft wird.

a) Trifft es zu, dass dieses Gutachten dem Gericht bisher nicht vorliegt? Welche Erkenntnisse gibt es dazu? Wurde das Gutachten noch nicht erstellt oder stand lediglich die Übermittlung an das Gericht aus? Welche Angaben können ggf. zum Ergebnis des Gutachtens gemacht werden?

b) Stand bereits fest, wer mit dem Gutachten betraut werden sollte? Wenn ja, seit wann und wann wurde das Anliegen dem Gutachter übermittelt? Wenn nein, warum wurde darüber noch nicht entschieden?

c) Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob und wann die Untersuchung des Mannes bereits erfolgt war oder für wann sie geplant war?