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Tunnelarbeiten für XFEL von DESY und Anwohnerbeschwerden zu Lärm- und Schwingungsemissionen – Nachfrage zum aktuellem Sachstand

Freitag, 24.02.2012

Die Tunnelarbeiten für den Beschleunigertunnel für das europäische Röntgenlaserprojekt XFEL zwischen DESY in Bahrenfeld und Schenefeld gehen voran, werden jedoch von Anwohnerbeschwerden über Lärm und Schwingungsemissionen entlang der Strecke zwischen Bahrenfeld und dem Osdorfer Born begleitet.

DESY hatte sich vor wenigen Wochen mit einer Hausverteilung entlang der untertunnelten Straßenzüge in Bahrenfeld, Lurup und Osdorf an die dortigen Anwohner gewandt und den Sachverhalt geschildert: Demnach befinden sich auf der gesamten Strecke etwa 3.300 schwere Bodenplatten auf einem Betonunterbau, die minimal „kippeln“, wenn Gabelstapler über diese fahren. Nach Erkenntnissen von DESY werden diese Fahrgeräusche und Bodenschwingungen über das Grundwasser an die Oberflächte weitergeleitet.

Des Weiteren kündigte DESY im Januar über das European XFEL Nachbarschaftsbüro an, dass das Tunnelbauwerk voraussichtlich im März von der ARGE Tunnel XFL an DESY / European XFEL übergeben wird, welche dann erstmalig Bauherr und „Eigentümer“ des Tunnels werde und dann uneingeschränkt über den Ablauf und Art der Arbeiten in dem Tunnel bestimmen könne. Gerade diese Betonung sorgt vor Ort für Irritationen und ist Grund für weitere Nachfragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Zu welchem Zeitpunkt wird DESY offiziell Bauherr und Eigentümer des XFEL-Tunnels?

 

2. Welche Arbeiten wurden und werden noch bis zur Übergabe von der ARGE Tunnel XFEL durchgeführt?

 

3. Welche Arbeiten werden nach der Tunnelübergabe künftig von DESY durchgeführt? Wodurch unterscheiden sich diese Arbeiten von den Angaben zur Frage 2?

 

4. Wie ist die Aussage zu versehen, das DESY künftig als Bauherr und Eigentümer des Tunnels „uneingeschränkt über den Ablauf und Art der Arbeiten in dem Tunnel“ bestimmen könne?

 

5. Welche Auflagen wurden im Planfeststellungsverfahren für DESY festgelegt, wenn dieses als Bauherr über den Ablauf und die Art der Arbeiten im Tunnel bestimmen kann? Gibt es hier Auflagen hinsichtlich der zulässigen Arbeitszeiten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

 

6. Mit welchen Maßnahmen wird DESY die bereits erkannten „Kippelgeräusche“ versuchen zu beseitigen? Wie ist hier der aktuelle Sachstand und bis wann wird DESY die erkannten Emissionen zumindest eindämmen können?

 

7. Sind beim späteren Betrieb, der Wartung, beim Ausbessern oder bei etwaigen Erweiterungen Immissionen zu erwarten?

 

Wenn ja, welche und wie will DESY hier Abhilfe schaffen?

 

Wenn nein, warum nicht?