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Überfall auf einen 46-jährigen Mann im Bezirk Bergedorf am 31.10.2010

Montag, 15.11.2010

Am Dienstag, 02.11. und Donnerstag, 04.11. berichtete die Bergedorfer Zeitung von einem Überfall auf einen 46-jährigen Mann am Abend des 31.10.2010. Laut Zeitungsbericht habe eine Gruppe von Jugendlichen das Reihenhaus des Mannes in Boberg (Stadtteil Lohbrügge) am Halloween-Abend mit rohen Eiern beworfen. Der Mann verfolgte daraufhin die aus 12 bis 15 Jugendlichen bestehende Gruppe in der Absicht, diese zur Rede zu stellen. Einige Jugendliche sollen dann im Rahmen der anschließenden Begegnung auf den Mann eingeschlagen haben und diesen auch dann noch mit Fußtritten traktiert haben, als er bereits am Boden lag. Im Artikel der Bergedorfer Zeitung werden seitens des Opfers schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben. Die Frau des Opfers habe gegen 20:30 Uhr die Polizei angerufen und mitgeteilt, dass die Gruppe Jugendlicher sich noch immer in einem nahegelegenen Park aufhalte. Dennoch sei kein Streifenwagen am Ort des Geschehens eingetroffen. Der Leiter des Bergedorfer Polizeikommissariats äußert im Artikel von 04.11., dass er noch nicht sagen könne, ob zur Tatzeit Streifenwagen verfügbar waren. Er könne aber nicht ausschließen, dass Fehler passiert seien.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wann genau ist der Anruf mit der Benachrichtigung über den Vorfall bei der Polizei eingegangen?

 

2. Sind Streifenwagen zum Tatort ausgerückt bzw. aufgefordert worden, den Tatort aufzusuchen? Wenn ja, wann?

 

3. Wenn ja, wie viele Streifenwagen wurden zum Ort des Geschehens geschickt?

 

4. Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wann trafen erstmals Polizisten am Tatort ein?

 

6. Wie wurde der Fall bisher behandelt? Wann wurden welche Ermittlungen eingeleitet? Gab es im Rahmen der Ermittlungen Zeugengespräche?

 

7. Welche Ergebnisse haben die bisherigen Ermittlungen gebracht?

 

8. Gibt es bereits Tatverdächtige?

 

9. Wurde bereits mit Tatverdächtigen gesprochen?

 

10. Warum konnte die Polizei nicht unverzüglich am Tatort erscheinen?

 

11. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Polizei unverzüglich zu einem Termin ausrückt?

 

12. Kommt es, auch in Betracht der erhöhten Anzahl an Polizeieinsätzen bei Großveranstaltungen, häufiger vor, dass Tatorte trotz Meldung bei der Polizei nicht unverzüglich von Streifenwagen aufgesucht werden können?

 

13. Welche Maßnahmen plant der Senat, um künftig das unmittelbare Erscheinen von Streifenwagen am Tatort, auch an Abenden mit erhöhter Anzahl an Polizeieinsätzen, sicherzustellen?