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Übergriff auf einen 21-jährigen in der Buslinie 21 am 27. Juni 2010

Montag, 05.07.2010

Am frühen Abend des Sonntag, 27. Juni 2010, soll es in der Nähe des Elbe-Einkaufszentrums zu einem Übergriff auf einen jungen Mann gekommen sein. Ein Mann soll in einem Bus der Linie 21 randaliert und auf einen 21-jährigen eingeschlagen haben, der einen schwerwiegenden Kieferbruch erlitten hat. Es gibt Vorwürfe, der Busfahrer habe nicht rechtzeitig auf die Geschehnisse reagiert. Zudem verwundert, dass die Polizei die Öffentlichkeit nicht über den Vorfall informiert hat, zumal der Täter auch zwei Tage nach der Tat noch nicht ermittelt war. Ich frage den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

 

1.1. Der Täter soll in Begleitung zweier Mädchen unterwegs gewesen sein. Trifft das zu? Gibt es über das Opfer und den Tatverdächtigen hinaus weitere mutmaßlich Beteiligte und wenn ja, um wen handelt es sich (bitte Alter, Herkunft und Geschlecht nennen)? Welche Handlungen bzw. Tatbeteiligungen werden den einzelnen Personen vorgeworfen, welche Delikte werden den Beschuldigten zur Last gelegt?

 

1.2. Wie viele Personen haben sich während des Vorfalls in dem Bus aufgehalten und wie viele haben eingegriffen?

 

1.3. Wie hat sich insbesondere der Fahrer des Busses verhalten? Hat er sich an die Polizei gewandt, hat er sich um den Verletzten gekümmert oder hat er die Geschehnisse gar nicht wahrgenommen? Treffen Vorwürfe zu, er sei – mit dem Täter an Bord – weitergefahren, nachdem Helfer das bewusstlose Opfer aus dem Bus getragen hatten?

 

1.4. Welche Erkenntnisse gibt es, inwieweit Alkohol und andere Drogen eine Rolle gespielt haben?

 

2. Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten und wie geht es ihm heute? Haben weitere Passagiere oder der Fahrer des Busses Verletzungen erlitten?

 

3. Wann und auf welchem Wege hat die Polizei die Öffentlichkeit über das Geschehen informiert? Trifft es zu, dass es keine schriftliche Meldung an die Presse gegeben hat und warum wurde hierauf verzichtet?

 

4. Wie ist der Stand der Strafverfolgung?

 

4.1. Existieren Videoaufnahmen von dem Ereignis und stehen sie der Polizei zur Verfügung?

 

4.2. Konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden und wenn ja, wann? Ist er flüchtig oder wurde er bereits mit den Vorwürfen konfrontiert, wie hat er sich eingelassen?

 

4.3. Wenn nein, wie ist es zu erklären, dass keine Öffentlichkeitsfahndung oder ähnliche Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Identität des Täters zu klären?

 

5. Sofern ein mutmaßlicher Täter ermittelt wurde, befindet er sich in Haft? Wenn ja, seit wann und aus welchem Grund? Wenn nein, weshalb wurde auf eine Zuführung zum Haftrichter verzichtet bzw. aufgrund welcher Erwägungen hat das Gericht einen Haftbefehl oder dessen Vollzug abgelehnt?

 

6. Sofern ein mutmaßlicher Täter ermittelt wurde, was ist über seine Person bekannt?

 

6.1. Welche Erkenntnisse gibt es zu Alter, Staatsangehörigkeit und Herkunft sowie zum Familienstand des Beschuldigten,

 

6.2. Welche Erkenntnisse gibt zu einem Schulbesuch oder -abschluss, einer Berufstätigkeit oder des Absolvierens einer Ausbildung

 

6.3. Welche Erkenntnisse gibt zu einer etwaigen – aktuellen oder früheren – Einstufung als Intensivtäter bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, deren Zeitpunkt und Gründe?

 

6.4. Sofern der Beschuldigte jünger ist als 23 Jahre, welche Erkenntnisse gibt über eventuelle auffällige Fehlzeiten oder Gewaltvorfälle in der Schule und etwaige Meldungen der Polizei an die Jugendhilfe (FIT oder Jugendamt) incl. Zeitpunkt und Anlass, Befassungen des FIT oder der Beratungsstelle für Gewaltprävention?

 

6.5. Welche Erkenntnisse gibt es über ein eventuelles Fehlverhalten in der Vergangenheit? Bitte Angaben zu Art und Zeitpunkt etwaiger Delikte sowie Daten etwaiger erkennungsdienstlicher Behandlungen, Festnahmen und Ingewahrsamnahmen

 

6.6. Welche Erkenntnisse gibt es über strafrechtliche Konsequenzen etwaiger Delikte?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

 

7. Gibt es weitere an dem Geschehen beteiligte Personen, die der Polizei bekannt sind, um wen handelt es sich und welche Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?