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Überlassung von Hafen- und Kaianlagen Mögliche Dienstpflichtverletzungen von Mitarbeitern der BWA

Mittwoch, 16.06.2010

Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass in der Wirtschaftsbehörde (BWA) im Zusammenhang mit Mietkonditionen für Kaianlagen mögliche Dienstvergehen ehemaliger bzw. gegenwärtiger Mitarbeiter geprüft wurden? Wie stellt sich der Sachverhalt dar?

2. Was war der Anlass für eine derartige Prüfung? Gab es Beschwerden Dritter oder Feststellungen von Bediensteten, die zu der Überprüfung geführt haben? Wann und inwiefern?

3. Was waren Inhalt und Zweck der Prüfung und handelt es sich dabei um einen disziplinarrechtlichen Vorgang?

4. Das Verhalten wie vieler aktueller oder früherer Behördenangehöriger wurde dabei überprüft und um wen handelt es sich im Einzelnen (bitte Dienstposten nennen)? Ist auch das Vorgehen Dritter geprüft worden?

5. Wurde eine Prüfung möglichen Fehlverhaltens, insbesondere in Form von Dienstpflichtverletzungen, des ehemaligen Präses der BWA Senator a.D. Uldall a) vorgenommen und b) ausdrücklich beauftragt?

6. Wurde eine Prüfung möglicher Dienstvergehen des ehemaligen Staatsrats in der BWA Bonz a) vorgenommen und b) ausdrücklich beauftragt?

7. Wann genau wurde von wem die Prüfung möglicher Dienstpflichtverletzungen ehemaliger und gegenwärtiger Mitarbeiter angeordnet? Trifft es zu, dass der Präses der Wirtschaftsbehörde, Senator Gedaschko, die Prüfung veranlasst hat? Inwiefern war die Leitung der BWA an dem Vorgang beteiligt?

8. Wer hat die Prüfung durchgeführt?

9. Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung abgeschlossen?

10. Wann lag das Ergebnis der Prüfung wem in der Behördenleitung vor?

11. Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt (z.B. bereits in der Planungsphase oder erst nach Fertigstellung) werden die Konditionen bzgl. der Überlassung von Hafen- und Kaianlagen, insbesondere bzgl. der Überlassung von Kaianlagen für Container-Terminals, geregelt?

12. Wer entscheidet in der BWA bzw. Hamburg Port Authority (HPA) über Konditionen bzgl. der Überlassung von Hafen- und Kaianlagen, insbesondere bzgl. der Überlassung von Kaianlagen für Container-Terminals?

13. Gibt es Richtlinien hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte?

14. Gibt es Überlegungen in der BWA bzw. HPA, das Verfahren hinsichtlich der Konditionen bzgl. der Überlassung von Hafen- und Kaianlagen, insbesondere bzgl. der Überlassung von Kaianlagen für Container-Terminals transparenter zu gestalten, um so jeden Anschein der Intransparenz oder Übervorteilung zu vermeiden?