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Überstunden- und Belastungssituation der Hamburger Polizei und Aufwendungen für den Einsatz auswärtiger Polizeikräfte

Dienstag, 17.08.2010

Ich frage den Senat:

1. Wie hat sich die Überstundensituation bei der Hamburger Polizei von Juni 2010 bis zum Stand Mitte August 2010 entwickelt (bitte wie zuletzt in Drs. 19/6447 monatsweise auf volle Tausend darstellen)?

2. In welchem Umfang sind Überstunden seit Juni 2010 „abgebummelt“ bzw. vergütet worden (bitte wie gehabt monatsweise darstellen)?

3. In den Jahren 2007 bis 2009 sind laut Senat (Drs. 19/5436) jeweils Aufwendungen in Höhe zwei bis 2,5 Millionen Euro für die Vergütung von Mehrarbeitsstunden bei der Polizei entstanden. In Drs. 19/6447 hat der Senat auf Anfrage unter Hinweis auf das Neue Haushaltswesen erklärt, er könne keine Angaben mehr dazu machen, welche Aufwendungen für Überstundenvergütungen für Polizeibeamte in 2010 entstanden sind. Derartige Kosten würden pauschal den „Kosten für Bezüge“ zugerechnet, ein eigener Haushaltstitel bestünde nicht.

a) Ist die Antwort des Senats so zu verstehen, dass es auf Senatsseite – in Polizei, Innenbehörde und Senat – keinerlei Informationen gibt, in welcher Höhe Überstundenvergütungen bei der Polizei anfallen?

b) Welche Erkenntnisse gibt es im Einzelnen zu welchen Zeitpunkten im Laufe eines Jahres auf Senatsseite über die Entwicklung der Überstundenvergütung bei der Polizei im Laufe eines Haushaltsjahres, welche Daten werden erhoben?

c) Welche Angaben sind dazu möglich, in welchem Umfang bisher im Jahr 2010 Aufwendungen für Überstundenvergütungen bei der Polizei entstanden sind?

4. In welchem Umfang und für wie viele Züge der Landesbereitschaftspolizei (LBP) ist im Jahr 2010 bislang in das sog. „geplant freie Wochenende“ der Angehörigen der Bereitschaftspolizei durch Anordnung eines Dienstes eingegriffen worden? Wie hat sich die Zahl der Eingriffe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum absolut und prozentual entwickelt?

5. Inwieweit konnte insoweit eine Nachgewährung der geplant freien Wochenenden in 2010 bislang vorgenommen werden? Wie ist der gegenwärtige Nachgewährungsstand? Wie hat sich die Zahl der Nachgewährungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum absolut und prozentual entwickelt?

6. Inwieweit wurde in 2010 im Rahmen von Eingriffen in die geplant freien Wochenenden eine Kostenerstattung gewährt? Wie hat sich die Zahl der Kostenerstattungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum absolut und prozentual entwickelt?

7. Inwieweit und in welchem Umfang wurde bei Polizeieinsätzen in Hamburg in diesem Jahr bislang polizeiliche Unterstützung aus anderen Bundesländern beziehungsweise der Bundespolizei angefordert, um die Einsatzlagen unter angemessenem Einsatz des Hamburger Personals zu bewältigen? Um welche Einsätze handelte es sich im Einzelnen? Welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?

8. Wie stellt sich insgesamt die Entwicklung der Unterstützungsanforderungen seitens der Hamburger Polizei an Kräften aus anderen Ländern beziehungsweise der Bundespolizei in 2010 bisher dar (bitte Einsatz- und Kräfteanzahl sowie entstandene Kosten darstellen)?

9. In Beantwortung meiner Anfragen Drs. 19/1239, 19/5436 sowie 19/6447 hat der Senat Einsätze aufgeführt, bei denen auswärtige Kräfte zur Unterstützung der hiesigen Polizei eingesetzt wurden. Für eine ganze Reihe der Einsätze standen die hierdurch entstandenen Kosten im Zeitpunkt der jeweiligen Senatsauskunft noch nicht endgültig fest. Welche Kosten sind im Einzelnen für die in Drs. 19/1239 zu Ziffer 4, in Drs. 19/5436 zu Ziffer 7 und in Drs. 19/6447 zu Ziffer 7 aufgeführten Einsätze auswärtiger Kräfte entstanden?

10. In Drs. 19/5436 hat der Senat auf Anfrage mitgeteilt, im Jahr 2008 seien Kosten für auswärtige Kräfte in Höhe von 1.537.841,98 Euro entstanden. In Drs. 19/3429 hatte der Senat Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.955.000 Euro im Jahr 2008 genannt (285 Tsd. Euro Einsatzkostenerstattung an den Bund und 1,670 Mio. Euro an andere Länder als Ergebnis des Haushaltsjahres 2008).

a) Wie ist die Differenz zu erklären, handelt es sich bei den Erstattungen im Jahr 2008 auch um solche für Einsätze im Jahr 2007?

b) In welcher Höhe hat es im Haushaltsjahr 2009 im Ergebnis eine Einsatzkostenerstattung für Polizeikräfte an den Bund gegeben, in welcher Höhe an andere Bundesländer?

c). In welcher Höhe hat es bisher im Haushaltsjahr 2010 jeweils Einsatzkostenerstattungen an den Bund und an andere Bundesländer gegeben?

11. Welche Angaben können darüber gemacht werden, wie sich die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Florian auf die Überstundenentwicklung ausgewirkt hat?

12. Im Zusammenhang mit der BOA Florian, von der sich Polizei und Innenbehörde eine Ergreifung von KfZ-Brandstiftern erhoffen, hat jüngst ein Schlichtungsverfahren stattgefunden. Der Personalrat hatte offenbar eine Fortführung des Einsatzes von zuletzt 200 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Nächten unter Hinweis auf die hohe Arbeitsbelastung der Polizei abgelehnt.

a) Wie stellt sich der Sachverhalt im Einzelnen dar? In welchem Rahmen hat sich der Personalrat geäußert, um welche Entscheidung ging es und welche Gründe hat die Personalvertretung angeführt?

b) Wann hat das Schlichtungsverfahren stattgefunden und welches Ergebnis wurde erzielt?

c) Welche Auswirkungen wird die Vereinbarung auf die Entwicklung der Zahl der Überstunden der Polizeibeamten haben bzw. welche Folgen verspricht man sich von ihr?