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Überstunden- und Belastungssituation der Hamburger Polizei und Aufwendungen für den Einsatz auswärtiger Polizeikräfte

Donnerstag, 27.01.2011

Im August 2010 hat der Senat zuletzt Auskunft über die Entwicklung der Überstundensituation der Hamburger Polizei gegeben (Drs. 19/6996). Im Nachgang dazu frage ich den Senat:

1. Wie hat sich die Überstundensituation bei der Hamburger Polizei von Juli 2010 bis Januar 2011 entwickelt (bitte wie zuletzt in Drs. 19/6996 monatsweise auf volle Tausend darstellen)?

2. In welchem Umfang sind Überstunden seit August 2010 „abgebummelt“ bzw. vergütet worden (bitte wie gehabt monatsweise darstellen)?

3. In welchem Umfang sind im Jahr 2010 Aufwendungen für Überstundenvergütungen bei der Polizei entstanden?

4. In welchem Umfang und für wie viele Züge der Landesbereitschaftspolizei (LBP) ist im Jahr 2010 in das sog. „geplant freie Wochenende“ der Angehörigen der Bereitschaftspolizei durch Anordnung eines Dienstes eingegriffen worden? Wie hat sich die Zahl der Eingriffe im Vergleich zu den Jahren 2008 und 2009 absolut und prozentual entwickelt?

5. Inwieweit konnte in 2010 eine Nachgewährung der geplant freien Wochenenden vorgenommen werden? Wie ist der gegenwärtige Nachgewährungsstand? Wie hat sich die Zahl der Nachgewährungen im Vergleich zu den Jahren 2008 und 2009 absolut und prozentual entwickelt?

6. Inwieweit wurde in 2010 im Rahmen von Eingriffen in die geplant freien Wochenenden eine Kostenerstattung gewährt? Wie hat sich die Zahl der Kostenerstattungen im Vergleich zu den Jahren 2008 und 2009 absolut und prozentual entwickelt?

7. Inwieweit und in welchem Umfang wurde bei Polizeieinsätzen in Hamburg im Jahr 2010 polizeiliche Unterstützung aus anderen Ländern beziehungsweise der Bundespolizei angefordert, um die Einsatzlagen unter angemessenem Einsatz des Hamburger Personals zu bewältigen? Um welche Einsätze handelte es sich im Einzelnen? Welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?

8. Wie stellte sich insgesamt die Entwicklung der Unterstützungsanforderungen seitens der Hamburger Polizei an Kräften aus anderen Ländern beziehungsweise der Bundespolizei in 2010 dar (bitte Einsatz- und Kräfteanzahl sowie entstandene Kosten darstellen)?

10. In welcher Höhe hat es im Haushaltsjahr 2010 im Ergebnis eine Einsatzkostenerstattung für Polizeikräfte an den Bund gegeben, in welcher Höhe an andere Bundesländer? In welcher Höhe hat Hamburg Einnahmen aus der Entsendung von Kräften erzielt?

11. Welche Angaben sind dazu möglich, in welchen organisatorischen Einheiten der Polizei in den Jahren 2008, 2009 und 2010 wie viele Überstunden angefallen sind? Wie hat sich zum Beispiel bei der Landesbereitschaftspolizei, im Landeskriminalamt und in den Polizeikommissariaten (oder der Zentraldirektion) die Mehrarbeit entwickelt? Wie hoch war die Überstundenzahl zum Jahresende, im Jahresdurchschnitt, wie hoch waren jeweils der jährliche Höchststand und der Mindeststand?

12. In welchem Umfang gehen Bereitschaftszeiten nach derzeitigem Stand in die Berechnung von Mehrarbeit ein, mit welchem Faktor oder auf welche andere Weise werden welche Arten von (Bereitschafts-) Dienst berücksichtigt? Welche Angaben sind dazu möglich, inwieweit sich die aktuelle Überstundenzahl aus tatsächlichen Dienstzeiten, Bereitschaftszeiten und ggf. anderen Diensten zusammen setzt?

13. Welche Aussagen können zu den Auswirkungen des Urteils des OVG Lüneburg 5 LC 178/09 getroffen werden, wonach für geleistete Bereitschaftsdienste in vollem Umfang Freizeitausgleich zu gewähren ist? Welche Folgen hat die Entscheidung, so sie rechtskräftig wird, für die Zahl der Überstunden und ihren Ausgleich bei der Polizei und ggf. andere Behörden?