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Umbau Bahnhof Barmbek: Warum nicht barrierefrei?

Freitag, 05.03.2010

Nach jahrelangem Vorlauf und vielen Verzögerungen hat nun endlich der Umbau des Barmbeker U/S- und Busbahnhofes begonnen. Dabei sollte es im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit sein, dass bei einer solchen Umbaumaßnahme die vollständige Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen realisiert wird. Nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ist dies allerdings nicht mehr nur ein politisch-moralischer Anspruch, sondern eine rechtlich verbindliche Vorgabe.

Es gibt vor Ort allerdings Zweifel, ob der Umbau des Barmbeker Bahnhofes dieser Vorgabe vollständig gerecht wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wird der Barmbeker Bahnhof nach seinem Umbau der rechtsverbindlichen Vorgabe der Barrierefreiheit entsprechen?

 

a. Werden die Bahnsteige von allen Eingängen aus mit Aufzügen und Rolltreppen zu erreichen sein? Wenn nein: Warum nicht?

b. Wird die Anzahl und Kapazität der Aufzüge so ausgelegt sein, dass sie den Anforderungen des hohen Verkehrsaufkommens genügt? Wenn nein: Warum nicht?

c. Wird die Flurhöhe der Bahnsteige durchgängig so sein, dass kein Höhenunterschied zu den Einstiegen der U- und S-Bahnen besteht? Wenn nein: Warum nicht?

 

2. Welche Vorgaben hat der Senat bzw. die zuständige Behörde den ausführenden Stellen und Unternehmen bei der Planung der Umbauten konkret gemacht, um die Barrierefreiheit sicher zu stellen?

 

3. In welcher Weise wurden die Organisationen und Interessenvertretungen behinderter Menschen in die Planungen einbezogen? Welche Organisationen und Institutionen wurden einbezogen?

 

a. Gab es von Seiten dieser Vertreter/innen Einwände gegen die Pläne? Wenn ja: Wie lauteten sie? Und in welcher Weise wurden sie konkret berücksichtigt?