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Umlegungsverfahren U 348 (Am Hegen/Am Sooren)

Mittwoch, 09.03.2016

Am 1. Dezember 2000 wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 29 vom 7. Januar 1975 (HmbGVBl. Seite 1) das Umlegungsverfahren U 348 „Am Hegen/Am Sooren“ eingeleitet (Amtlicher Anzeiger Seite 4185). Am 27. Mai 2010 hat die zuständige Behörde den Teilumlegungsplan U 348/I aufgestellt (Amtlicher Anzeiger Seite 990) und ihn am 5. November 2010 für ein Grundstück teilweise in Kraft gesetzt (Amtlicher Anzeiger Seite 2277). Mit Urteil vom 28. November 2014 hat das Hanseatische Oberlandesgericht den Teilumlegungsplan aufgehoben (Az. 1 U 1/13 Baul).

 

Durch die Umlegung soll ein seit 1975 bestehendes Ziel des Bebauungsplans Rahlstedt 29 verwirklicht werden: die Bereitstellung von Baulandflächen für Einzel- und Doppelhäuser in einem Bereich mit sehr starker Nachfrage und geringem Angebot. Mit der Übernahme von Flächen für eine innere Erschließungsstraße soll eine hintere Bebauung von insgesamt circa 30 Wohneinheiten (WE) der sehr tiefen Grundstücke an den Straßen Am Hegen/Am Sooren ermöglicht werden. (Drs. 20/2776). Das Gebiet ist auch Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 2015 des Bezirks Wandsbek, in dem das Wohnungsbaupotenzial mit 20 Einfamilienhäusern angegeben wird.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich des Umlegungsverfahrens U 348 dar?

2. Welche Hindernisse sind während des Umlegungsverfahrens aufgetreten und wie wurde damit umgegangen?

3. Wie stellt sich nach gegenwärtigem Stand der Dinge der künftige Zustand des Umlegungsgebiets dar? Bitte Umlegungskarte beifügen.

4. Inwieweit erfolgt aus der Verteilungsmasse eine Zuteilung mit Grundstücken und inwieweit soll nur ein Ausgleich in Geld stattfinden?

5. Welche zeitliche Perspektive strebt die zuständige Behörde für den endgültigen Abschluss des Umlegungsverfahrens an?