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Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR)

Mittwoch, 23.09.2009

Bis Ende 2009 ist in der Freien und Hansestadt Hamburg die EU- Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Das bedeutet u.a. dass am 01.01.2010 den Unternehmen ein Einheitlicher Ansprechpartner (EA) zur Verfügung stehen muss. Die FHH hat mit der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer im Rahmen der zweiten Mittelstandsvereinbarung am 14. Februar 2008 die Vereinbarung getroffen, dass der EA bei den Kammern angesiedelt werden soll. Nichtsdestotrotz erklärten Senatsvertreter noch am 14. Juli 2009 im Europaausschuss, dass im Senat bezüglich der Umsetzung der DLR in Hamburg noch keine Entscheidung gefallen sei (Drs. 19/3854). Die FHH hat bisher lediglich mit einer Anpassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Voraussetzung für die Umsetzung der DLR geschaffen (Drs.19/1814 und Drs.19/2401). Etwa drei Monate vor Ablauf der Umsetzungsfrist liegt der Bürgerschaft damit immer noch keine Mitteilung des Senats zur Umsetzung der DLR vor.

 

Ich frage den Senat:

1. Für welche konkreten Serviceleistungen sollen sich die Unternehmen künftig an den EA wenden können? Ist der Senat in der Lage dazu eine abschließende Liste vorzulegen?

2. Welche Rolle wird der EA im Rahmen der behördlichen Genehmigungsverfahren übernehmen?

3. Wie erfolgt die Verzahnung zwischen EA und den Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt in den Bezirken, die mit hohen finanziellen Investitionen realisiert wurden oder werden?

4. Ist der EA nur Ansprechpartner für ausländische Unternehmen oder auch für deutsche? Wenn nur für ausländische: Welchen fachlichen (nicht juristischen) Grund gibt es, ein Wiener und ein Münchner Unternehmen unterschiedlich zu behandeln?

5. Welche personellen und finanziellen Ressourcen werden die Kammern ab dem 01.01.10 bereitstellen, um den EA zu realisieren?

6. Erfolgt eine Kostenerstattung von Seiten der FHH für diese Ressourcen? Wenn ja, in welcher Höhe?

7. Wo sind die Personen, die die Aufgabe des EA übernehmen, räumlich angesiedelt?

8. Sind neben einer möglichen Kostenerstattung finanzielle und personelle Mehrbelastungen aus der Umsetzung der EU DLR für die FHH zu erwarten? Wenn ja, in welcher Höhe?

9. Wie erfolgt die fachliche und inhaltliche Qualitätssicherung der Arbeit des EA?

10. Mit welcher IT-Unterstützung soll der EA arbeiten?

a. Ab wann steht diese zur Verfügung?

b. Welche Kosten werden dadurch entstehen und wer trägt diese?

11. Welche schriftlichen verbindlichen Vereinbarungen gibt es zwischen Kammern und FHH zu diesem Thema?

12. Ist es geplant das Hamburger Modell (EA bei Kammern) nach einem festgelegten Zeitpunkt zu überprüfen?

13. Für den Fall, dass der Senat zu den Fragen 1.-12. mangels Beschlussfassung nicht auskunftsfähig ist, wie sieht der detaillierte Zeitplan für die Umsetzung der DLR in Hamburg aus?

a. Für wann ist der Senatsbeschluss geplant?

b. In welchem Zeitraum soll die Verbandsanhörung erfolgen?

c. Für wann ist die Befassung der Hamburgischen Bürgerschaft geplant und wie viel Zeit ist für eine ausreichende Beratung in den Ausschüssen vorgesehen?