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Umsetzung der Inklusion in den Bundesländern

Freitag, 07.10.2011

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem zu schaffen, das Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit bietet, allgemeinbildende Schulen zu besuchen. Mit der Änderung des § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes im Jahr 2009 steht seit dem Schuljahr 2010/11 allen Hamburger Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Weg an die allgemeinbildenden Schulen offen und wird insbesondere von Kindern mit Förderschwerpunkten im Bereich Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung (LSE) zunehmend genutzt.

Vor kurzem hat der Schulsenator Ties Rabe eine Reform des Konzeptes zur inklusiven Beschulung angekündigt und einige Eckpunkte des künftigen Systems vorgestellt (Welt und Abendblatt vom 9.9.2011). Um zu einer ausgewogenen Beurteilung des Reformvorhabens zu gelangen, sind die aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen zur inklusiven Beschulung von Interesse.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche wissenschaftlichen Studien oder Gutachten zur inklusiven Beschulung werden für die Entwicklung des zukünftigen Inklusionskonzeptes der Behörde für Schule und Berufsbildung herangezogen? Bitte die Quellen mit angeben.

2. Welche wesentlichen Eckpunkte wurden bisher aus diesen Studien und Gutachten für die Entwicklung des zukünftigen Inklusionskonzeptes abgeleitet?

3. Welche Schlussfolgerungen daraus wurden bisher gezogen?

4. Wie viele zusätzliche Betreuungsstunden hat der Vorgängersenat im Zusammenhang mit der Änderung des §12 für Kinder mit Förderschwerpunkt in den Bereichen LSE vorgesehen? Bitte einzeln aufschlüsseln.