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Umsetzung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Hamburg (IV): Steigende Anzahl von Verspätungen zwischen 23 und 24 Uhr.

Montag, 23.08.2010

Die Anzahl der Starts und Landungen auf dem Flughafen Hamburg im Zeitfenster zwischen 23 und 24 Uhr nimmt jüngst deutlich zu. Den Nachteil haben die lärmbetroffenen Anwohner, die derzeit eine Aushöhlung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen erleben.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele verspätete Flüge, deren planmäßige Ankunfts- bzw. Abflugzeit vor 23 Uhr liegt, starteten bzw. landeten am Flughafen Hamburg in der Zeit zwischen 23 und 24 Uhr von Januar 2007 bis einschl. Juli 2010 in den einzelnen Monaten?

2. Wie viele Starts- und Landungen insgesamt gab es von 2007 bis einschl. Juli 2010 in der Zeit zwischen 24 und 24 Uhr in den jeweiligen Jahren?

3. Welche Flüge bzw. Flugverbindungen sind in den Jahren 2009 und 2010 durch einen erhöhten Verspätungsanteil zwischen 23 und 24 Uhr aufgefallen (insb. mehr als ein Drittel Verspätungsanteil zwischen 23 und 24 Uhr) und welches war jeweils die reguläre Ankunfts- bzw. Abflugzeit der Verbindungen?

4. In wie vielen Fällen wurde 2009 und 2010 durch die zuständige Dienststelle - auch nachträglich - geprüft, ob die Voraussetzung für eine verspätete Landung in der Zeit zwischen 23 und 24 Uhr tatsächlich vorgelegen hat, und zu welchem Ergebnis führten diese Prüfungen (bitte für die einzelnen Jahre jeweils die Anzahl der Fälle mit dem jeweiligem Ergebnis angeben)?

5. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und von Januar bis einschl. Juli 2010 durch den Fluglärmschutzbeauftragten erteilt und wie viele entfielen hiervon auf eine Verspätung zwischen 23 und 24 Uhr, wie viele auf die Zeit zwischen 0 und 6 Uhr?

6. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Nachtflugbeschränkungen ein Bußgeld verhängt (bitte jeweils für die Jahre 2008 – 2010 sowie für die Zeit zwischen 23 und 24 Uhr, sowie 24 bis 6 Uhr, angeben)? In wie vielen Fällen wurden das Bußgeld wirksam und beglichen? In wie vielen Fällen wurde von der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen?

7. Sieht die zuständige Behörde es als hinnehmbar an, dass mit insgesamt steigenden Flugbewegungszahlen auch die Anzahl der Flugbewegungen im Zeitfenster zwischen 23 und 24 Uhr wieder ansteigt?

8. Welche Schritte beabsichtigt die zuständige Behörde ggf., um die Anzahl der Flugbewegungen in diesem Zeitfenster wieder zurückzuführen?