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Umsetzung des Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus in Hamburg (3)

Dienstag, 24.08.2010

Hamburg beteiligt sich am Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“, das den Aufbau eines Beratungsnetzwerks und eines Mobilen Interventionsteams in den Ländern vorsieht.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms in Hamburg standen im Jahr 2008 laut Senatsauskunft insgesamt 55.060 Euro zur Verfügung, davon stammten 32.470 Euro aus dem Bundeshaushalt.

Im Nachgang zu meinen Anfragen Drs. 19/1038 und 19/2036 frage ich den Senat:

 

1. Ausgaben im Jahr 2009

Für das Jahr 2009 rechnete der Senat im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesprogramms „Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ mit Geldern aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 140.000 Euro. Der Senat beabsichtigte, diese Mittel mit einem Betrag in Höhe von 28.000 Euro aus dem Landeshaushalt (Deckungskreis 20 des Einzelplans 4 der Sozialbehörde) zu ergänzen.

a) Hat es hinsichtlich der Mittelausstattung Änderungen gegeben und wenn ja, welche? In welcher Höhe standen in 2009 Mittel zur Verfügung und inwieweit stammten diese aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt?

b) In welcher Höhe sind im Jahr 2009 tatsächlich Mittel geflossen und inwieweit handelt es sich um Bundesmittel und um Gelder aus dem Hamburger Haushalt? Was ist mit etwaigen Minderausgaben geschehen?

c) Für die Landeskoordinierungsstelle einschließlich der Geschäftsführung des Beratungsnetzwerkes, welche bei der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung angesiedelt wurde, waren laut Senat im Jahr 2009 Ausgaben in Höhe von 40.430 Euro vorgesehen, davon 14.000 Euro Mittel des Bundes. Welche Beträge hat die Stiftung im Zusammenhang mit dem Beratungsnetzwerk im Jahr 2009 aus Bundesmitteln erhalten, welche aus Landesmitteln? Hat sie darüber hinaus Gelder beantragt? Hat sie Eigenmittel eingesetzt und wie kam es dazu?

d) Für die Koordination und Durchführung der Mobilen Beratungsteams wollte der Senat im Jahr 2009 Mittel (ausschließlich aus dem Bundeshaushalt) in Höhe von 94.427 Euro einsetzen. Welche Mittel sind im Haushaltsjahr 2009 im Ergebnis an den Träger des Mobilen Interventions-/Beratungsteams geflossen und inwieweit stammten sie aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt? Hat der Träger erneut Eigenmittel eingesetzt und wenn ja, in welcher Höhe und warum standen keine staatlichen Mittel zur Verfügung?

e) Weitere Mittel in Höhe von 33.143 Euro sollten als Reserve vorgehalten werden. In welcher Höhe sind diese Mittel letztlich ausgegeben worden, wofür und in welcher Höhe sind im Einzelnen Gelder aus dem Bundeshaushalt und aus dem Landeshaushalt eingesetzt worden? Was ist mit Minderausgaben geschehen?

 

2. Ausgaben im Jahr 2010

Für das Jahr 2010 ging die Senatsseite Anfang 2009 von bis zu 200.000 Euro Gesamtkosten im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm aus, von denen 32.000 Euro aus dem Landeshaushalt (EP 4) bestritten werden sollten.

a) In welcher Höhe stehen im Jahr 2010 Mittel zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Verfügung? Welche Mittel stellt der Bund zur Verfügung und in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel beteiligt sich Hamburg?

b) In welcher Höhe sind jeweils für Ausgaben vorgesehen für die Landeskoordinierungsstelle einschließlich der Geschäftsführung der Beratungsstelle, für die Koordination und Durchführung der Mobilen Beratungsteams, für welche anderen Aufgaben und als Reserve? Inwieweit stammen diese Beträge jeweils aus Mitteln des Bundes und aus dem Hamburger Haushalt?

 

3. Ausgaben in den kommenden Jahren

a) Welche Entscheidungen, Pläne und Überlegungen gibt es nach Erkenntnissen der Senatsseite zu einer Fortsetzung des Bundesprogramms „kompetent“ über das laufende Jahr 2010 hinaus? Welche Auswirkungen folgen nach derzeitigem Stand aus dem Auslaufen der aktuellen Programmphase Ende 2010 für Hamburg?

b) Für welche Zeiträume gelten die Vereinbarungen mit der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung als Landeskoordinierungsstelle und Geschäftsführung des Beratungsnetzwerks sowie mit dem Träger des Mobilen Beratungs- bzw. Interventionsteams? Wann laufen die Verträge jeweils aus und welche Verabredungen gibt es insbesondere für die Jahre ab 2011?

c) Welche Angaben können derzeit dazu gemacht werden, in welcher Höhe Hamburg in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 Gelder aus Bundes- oder Landesmitteln für Ausgaben für die Umsetzung von Programmen oder vergleichbare Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus verwenden wird? Welche Aufwendungen sind insoweit absehbar? Sind Mittel schon jetzt für das Jahr 2011 vorgesehen, etwa weil Programme über mehrere Jahre laufen?

 

4. Aktivitäten im Zuge des Bundesprogramms

a) Laut Senat hat es im Jahr 2008 insgesamt fünf Sitzungen des Beratungsnetzwerkes gegeben. Wann hat das Beratungsnetzwerk seitdem getagt, womit haben sich die Teilnehmer beschäftigt und welche Ergebnisse wurden erzielt? Hat sich der Kreis der Mitglieder seit Anfang 2009 geändert?

b) Wie ist der Sachstand beim Mobilen Beratungsteam? Wie ist die Stelle personell ausgestattet, welche Änderungen hat es seit Anfang 2009 gegeben und warum? Welche Angaben können zur Tätigkeit der Stelle gemacht werden, wie haben sich die Zahlen der Nachfragen und der Beratungen im Laufe der einzelnen Quartale entwickelt?

c) Hat es hinsichtlich der Umsetzung des Bundesprogramms in Hamburg Änderungen gegeben, die auf die Einrichtung und Tätigkeit der so genannten Arbeitsstelle Vielfalt in der Justizbehörde zurückzuführen sind? Worum geht es dabei?