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Umsetzung von 100 Mitarbeitern bei der Polizei in den Vollzugsdienst

Mittwoch, 08.02.2012

Das Arbeitsprogramm des Senats sieht vor, die Anzahl der Polizeivollzugskräfte an den Polizeikommissariaten um insgesamt 100 zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl der Mitarbeiter in den zentralen Einheiten, Stäben und Intendanzbereichen um 100 zu reduzieren. Diese Maßnahme war dringend erforderlich geworden, weil die CDU-geführten Vorgängersenate seit dem Jahr 2005 entgegen ihrer Ankündigungen die Anzahl der Polizeivollzugskräfte in den Kommissariaten vor Ort schleichend abgezogen haben. Gleichzeitig wurden insbesondere der Leitungsstab des Polizeipräsidenten und aufgestockt und Vollzugskräfte vermehrt in eher verwaltungsgeprägten Einheiten eingesetzt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Über wie viele Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei welcher Besoldungsgruppen, welcher Dienstgrade und aus welchen organisatorischen Einheiten konnte bereits Einigkeit mit dem Personalrat erzielt werden?

 

2. Welche Dienststellen sind bisher jeweils um wie viele Polizeivollzugskräfte aufgestockt worden, wie viele Polizeivollzugskräfte haben bereits ihre neue Tätigkeit in den Polizeikommissariaten tatsächlich aufgenommen?

 

3. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die bisher vom Personalrat akzeptierten Umsetzungen tatsächlich vollzogen sein?

 

4. Welche Aussagen können darüber getroffen werden, wann mit der 100. Umsetzung in ein Polizeikommissariat gerechnet werden kann?