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Umstrukturierung der VHH PVG-Unternehmensgruppe? (III)

Donnerstag, 10.02.2011

In den Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 19/8583 und 19/8584) führt der Senat u.a. aus, dass betriebliche Bereich dezentralisiert werden sollen, um die regionale Verkehrsmarktzuständigkeit und -verantwortung zu unterstützen. Als weitere Punkte werden genannt: Synergieeffekte und Erhöhung des Frauenanteils bei den Führungskräften.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Welche betrieblichen Bereiche sollen bei der PVG und der VHH dezentralisiert werde und welche Synergieeffekte ergeben sich daraus?

 

2. Durch welche konkreten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass der Frauenanteil bei den Führungskräften erhöht wird?

a.) Wurde eine Frauenquote eingeführt?

 

3. Wie hat sich die Zahl der Frauen in Führungspositionen bei der PVG und der VHH in den letzten Jahren konkret verändert?

 

4. Wann soll zeitlich die Veränderung „Wegfall einer Zwischenhierarchieebene zentrale Betriebsleitung, zentrale Technikleitung“ abgeschlossen sein?

 

5. Wann soll zeitlich die Veränderung „Wegfall des zentralen Technikbereichs, Zuordnung der Werkstattverantwortung zu den Betriebshöfen“ abgeschlossen sein?

 

6. Wann soll zeitlich die Veränderung „Straffung der Administration“ abgeschlossen sein?

 

Aus den Antworten auf die o.g. Anfragen geht hervor, dass seit Mitte 2008 insgesamt Abfindungen in Höhe von 616 Tsd. € gezahlt wurden und mit weiteren Abfindungssummen in Höhe von 600 Tsd. € gerechnet wird.

 

7. Wie teilen sich die 616 Tsd. € auf die PVG mbH und die VHH AG als Unternehmen auf?

 

8. Sind in den genannten Abfindungszahlen auch die Nebenkosten wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Rentenausgleichszahlungen enthalten?

a.) Wenn nein, welche Nebenkosten sind nicht enthalten und welche Summen ergeben sich aus den Nebenkosten?

 

9. Wie viele der 69 Arbeitsgerichtsverfahren entfallen auf die VHH AG und auf die PVG mbH?

 

10. Wie bewertet der Senat oder die zuständigen Fachbehörden das Verhältnis von 69 Gerichtsverfahren mit Kosten in Höhe von 333 Tsd. € und nur 3 gewonnen Verfahren?

a.) Welche Konsequenzen sind erfolgt bzw. geplant?

 

11. Um wie viele „strittige Freistellungsfälle“ für Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit handelt es sich?

 

12. In welcher Höhe wurden seit dem Vorstandsbeschluss vom 01. Januar 2011 Vergütungen nicht ausgezahlt?