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Umstrukturierung Strafvollzug II – Bedingungen in der JVA Fuhlsbüttel

Donnerstag, 17.09.2009

Auf ihrer Pressekonferenz am 17. Juni 2009 haben CDU und GAL angekündigt, dass der offene Vollzug in Hamburg künftig in der JVA Fuhlsbüttel stattfinden soll.

Ich frage den Senat:

1. Laut der Pressemitteilung der rechtspolitischen Sprecher von CDU- und GAL-Fraktion vom 17.06.09 wird durch ihren „vorgeschlagenen Weg“ zur Verlagerung des offenen Vollzugs in die JVA Fuhlsbüttel - entsprechend einer Forderung des Rechnungshofes aus dem Jahresbericht 2009 - das Ziel erreicht, die Haftplatzkapazitäten an sinkende Gefangenenzahlen anzupassen.

a) Wie viele Haftplätze wären im Falle einer Verlagerung des offenen Vollzugs nach Haus I der JVA Fuhlsbüttel in den Hamburgischen Strafvollzugsanstalten tatsächlich belegt, wie viele (belegungsfähige und derzeit -unfähige) Haftplätze gäbe es insgesamt und wie viele Haftplätze sollte es unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung unter Zugrundelegung der „Prognose der KrimZ zu den Gefangenenzahlen“ und Einbeziehung der empfohlenen Dispositionsreserve von 10% geben?

b) Welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde über weitere Planungen zum Haftplatzabbau im Hamburgischen Strafvollzug?

2. Zu welchen konkreten Ergebnissen kam die Projekt- und/oder Lenkungsgruppe hinsichtlich der von ihr geprüften Variante der Schließung der JVA Glasmoor und Verlagerung des offenen Vollzugs in die JVA Fuhlsbüttel insbesondere im Hinblick auf

a) Haftplatzabbau,

b) Kosten bzw. Einsparpotenziale,

c) Einfügen in die Umgebung,

d) optimale Rahmenbedingungen für den offenen Vollzug?

3. Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde grundsätzlich eine gemeinsame Anstalt des offenen und geschlossenen Vollzuges aus vollzugspolitischer Sicht? Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde jeweils in einer „gemischten Anstalt“, in der offener und geschlossener Vollzug unterbracht sind, gegenüber der strikt getrennten Unterbringung beider Vollzugsformen?

4. Werden von Seiten des Senats bzw. der zuständigen Behörde Sicherheits- oder sonstige vollzugliche Probleme durch eine gemeinsame Anstalt des offenen und geschlossenen Vollzuges in der JVA Fuhlsbüttel gesehen?

5. Werden von Seiten der Anstaltsleitung Sicherheits- oder sonstige vollzugliche Probleme durch eine gemeinsame Anstalt des offenen und geschlossenen Vollzuges in der JVA Fuhlsbüttel gesehen?

6. Werden von Seiten der Strafvollzugsbediensteten Sicherheits- oder sonstige vollzugliche Probleme durch eine gemeinsame Anstalt des offenen und geschlossenen Vollzuges in der JVA Fuhlsbüttel gesehen?

7. Wurden von Seiten der Projekt- und/oder Lenkungsgruppe Sicherheits- oder sonstige vollzugliche Probleme durch eine gemeinsame Anstalt des offenen und geschlossenen Vollzuges in der JVA Fuhlsbüttel gesehen?

8. Würde aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde im Falle einer Verlagerung des offenen Vollzugs nach Haus I der JVA Fuhlsbüttel die unmittelbare räumliche Nähe des offenen Vollzuges zur Sozialtherapie und zu dem Langstrafenvollzug in Haus II Sicherheits- oder sonstige vollzugliche Probleme bereiten?

9. Rechnet der Senat bzw. die zuständige Behörde im Falle einer Verlagerung des offenen Vollzugs nach Haus I der JVA Fuhlsbüttel mit einem erhöhtem Drogenaufkommen im geschlossenen Bereich infolge der Nähe zwischen offenem und geschlossenem Vollzug (z.B. durch entsprechende Mauerüberwürfe von Seiten des offenen Vollzugs)? Wenn nein: Warum nicht und auf welche Weise soll einem entsprechendem Risiko begegnet werden?

10. Wo sollen die Gefangenen, die bisher in Haus I untergebracht sind, künftig untergebracht werden? Sind hierfür weitere Umbaumaßnahmen notwendig? Wenn ja: Welche und welche Kosten werden dafür voraussichtlich anfallen?

11. Wird es eine gemeinsame Nutzung der Pforte von Haus I geben? Wenn ja: Ist diese Nutzung aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde oder der Leitung der JVA Fuhlsbüttel mit Sicherheitsproblemen oder sonstigen organisatorischen oder vollzuglichen Probleme verbunden? Wenn ja: Wie soll diesen Problemen begegnet werden?

12. Soll eine gemeinsame Nutzung der Arbeitsbetriebe durch Gefangene des offenen und des geschlossenen Vollzuges erfolgen?

13. Soll eine gemeinsame Nutzung sonstiger Einrichtungen der Anstalt durch Gefangene des offenen und des geschlossenen Vollzuges erfolgen? Wenn ja: Welche Einrichtungen?

14. Wie soll der offene Vollzug in Haus I von Haus IV und II sowie vom Werkshof getrennt werden? Welche Kosten fallen hierfür nach bisherigen Erkenntnissen an?

15. Wo soll künftig die Verwaltung des offenen Vollzuges angesiedelt werden? Welche Kosten fallen hierfür nach bisherigen Erkenntnissen an?

16. Seit wann findet mit wie vielen Haftplätzen Abschiebehaft in der JVA Billwerder statt? Soll die Abschiebehaft dauerhaft in der JVA Billwerder verbleiben? Wenn nein: Welche weiteren Planungen verfolgt der Senat bzw. die zuständige Behörde im Zusammenhang mit dem Standort der Abschiebehaft?

17. Gibt es in Haus I Einrichtungen der Gesamtanstalt, die infolge der Umstrukturierung verlagert werden müssen? Wenn ja: Welche, wohin sollen sie verlagert werden und welche Kosten werden dafür voraussichtlich anfallen?

18. Gibt es bei der geplanten Umstrukturierung der JVA Fuhlsbüttel Probleme hinsichtlich des Denkmalschutzes einzelner Gebäude? Wenn ja: Welche, wie sollen sie gelöst werden und welche Kosten werden dafür voraussichtlich anfallen?