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Umstrukturierung Strafvollzug - Projektgruppe zur Umstrukturierung des Strafvollzugs (II)

Montag, 05.10.2009

Die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/3727 geben Anlass zu Nachfragen:

1. Zu welchen Ergebnissen gelangte die Projektgruppe bei den von ihr laut Drs. 19/3727 zu prüfenden Alternativen

- Schließung der JVA Glasmoor und Verlagerung des offenen Vollzuges in die JVA Billwerder,

- Aufrechterhaltung der JVA Glasmoor mit Weiterentwicklung des offenen Vollzuges,

- Schließung JVA Glasmoor und offenem Vollzug an einem anderen Standort (bitte differenziert nach den jeweils geprüften anderen Standorten)

- sowie bei ggf. weiteren, von der Projektgruppe geprüften, Varianten

in ihrem am 1.12.2008 vorgelegten Bericht hinsichtlich der Auswirkungen auf

a) die Haftplatzkapazitäten,

b) die zukünftige bauliche Struktur,

c) die zukünftige organisatorische Struktur,

d) das zukünftige vollzugliche Konzept,

e) die zukünftigen Haftbedingungen,

f) den Investitionshaushalt,

g) den Betriebshaushalt,

h) den Personalhaushalt,

i) die Personalbestandplanung

(bitte getrennt für die einzelnen geprüften Alternativen angeben)?

2. Welche Ausführungen hat die Projektgruppe in ihrem am 1.12.2008 vorgelegten Bericht im Einzelnen gemacht

a) zu denkbaren Schließungen oder Teilschließungen von Anstalten,

b) zur Integration der Aufgaben geschlossener Einrichtungen in andere Bereiche des Vollzuges,

c) zu kostenwirksamen Auswirkungen für Investitionen und Neubauten?

3. Welcher ergänzende Auftrag lag dem zweiten von der Projektgruppe am 27.02.2009 vorgelegten Bericht zugrunde (bitte im Einzelnen wiedergeben) und wann wurde er von wem erteilt?

4. Welche Gründe veranlassten die Lenkungsgruppe wann dazu, den ursprünglichen Projektauftrag ergänzende beziehungsweise konkretisierende Vorgaben zu machen (s. Ziffer 3 Drs. 19/3727)? Welche Konzepte hatte die Projektgruppe bis dahin entsprechend ihres Projektauftrages entwickelt? Wurden Konzepte entwickelt, die nicht Eingang in die der Lenkungsgruppe vorgelegten Berichte vom 01.12.2009 oder vom 27.02.2009 fanden? Wenn ja: Welche?

5. Zu welchen weiteren Ergebnissen gelangte die Projektgruppe in ihrem am 27.02.2009 vorgelegten Bericht hinsichtlich der unter Ziff. 1 erfragten Alternativen und Auswirkungen?

6. Welche Ausführungen hat die Projektgruppe in ihrem am 27.02.2009 vorgelegten Bericht im Einzelnen gemacht

a) zu denkbaren Schließungen oder Teilschließungen von Anstalten,

b) zur Integration der Aufgaben geschlossener Einrichtungen in andere Bereiche des Vollzuges,

c) zu kostenwirksamen Auswirkungen für Investitionen und Neubauten?

7. In Drs. 19/3727 wird unter Ziff. 3 dargelegt, welche Vorgaben die Lenkungsgruppe der Projektgruppe gemacht hat bzw. welche Alternativen zu prüfen sind und welche nicht.

a) Hat die Projektgruppe über die von der Lenkungsgruppe vorgegebenen Alternativen noch weitere Alternativen geprüft? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

b) Zu welchen Ergebnissen gelangte die Projektgruppe hinsichtlich des Prü-fungsauftrages wo sich noch (ergänzend) Haftplätze abbauen lassen?

c) Aus welchen Gründen wurde ein vollständiger Anstaltsneubau „auf der grünen Wiese“ nicht mit in die Prüfung einbezogen?

d) Aus welchen Gründen wurde die Schließung der JVA Billwerder nicht mit in die Prüfung einbezogen?

e) Aus welchen Gründen wurde die künftige Gestaltung der Sozialtherapie und des Übergangsvollzuges nicht mit in die Prüfung einbezogen?

f) Aus welchen Gründen wurde die Nutzung des Standortes Feuerbergstraße nicht mit in die Prüfung einbezogen?

g) Aus welchen Gründen wurde der Abriss der JVA Fuhlsbüttel nicht mit in die Prüfung einbezogen?

h) Mit welcher Begründung wurde die Verlagerung der UHA nicht mit in die Prüfung einbezogen?

i) Aus welchem Grund hat sich die Leiterin der UHA in einer Anhörung zur Frage einer möglichen Verlagerung der Abschiebungshaft in die UHA geäu-ßert, obwohl dies laut Projektauftrag der Lenkungsgruppe gar nicht zu prüfen war?

8. Laut Drs. 19/3727 sollten unter Berücksichtigung aktueller Sanierungsbedarfe der betroffenen Anstalten von der Projektgruppe vergleichende Wirtschaftlichkeitsprüfungen angestellt werden. Zu welchen Ergebnissen kamen diese vergleichenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen hinsichtlich der von der Lenkungsgruppe vorgegebenen zu prüfenden Alternativen

a) Schließung der JVA Glasmoor und Verlagerung des offenen Vollzuges in die JVA Billwerder,

b) Aufrechterhaltung der JVA Glasmoor mit Weiterentwicklung des offenen Vollzuges,

c) Schließung JVA Glasmoor und offenem Vollzug an einem anderen Standort (bitte differenziert nach den jeweils geprüften anderen Standorten),

d) bei ggf. von der Projektgruppe geprüften weiteren Alternativen?

9. In Drs. 19/3727 wird unter Ziff. 7 ausgeführt, dass - neben den Anhörungen und Ortsterminen der Projektgruppe in den Anstalten - sich die Anstalten zudem schriftlich geäußert hätten.

a) Zu welchen grundsätzlichen Fragen der Differenzierung zwischen offenem und geschlossenem Vollzug, innerhalb des geschlossenen Vollzuges und innerhalb des offenen Vollzuges hat sich der Leiter der JVA Billwerder wie und mit welchem Ergebnis geäußert?

b) Welche Konsequenzen einer Teilstilllegung des Hauses I für die JVA Fuhlsbüttel, insbesondere in Bezug auf den Bereich Arbeit und Qualifizierung, das bestehende Binnendifferenzierungskonzept und die Haftplatzkapazitäten hat der Leiter der JVA Fuhlsbüttel in seiner schriftlichen Stellungnahme gesehen?

c) Wie hat sich der Leiter der JVA Glasmoor zu den Auswirkungen auf den Betriebshaushalt geäußert?

d) Wie hat sich die Leiterin der Teilanstalt für Frauen der JVA Hanöfersand zum Gesamtkonzept des Frauenvollzuges einschließlich der Zukunft des offenen Frauenvollzuges geäußert?

e) Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Stellungnahmen? Inwieweit ist welche Stellungnahme eingeflossen?

10. Die Projektgruppe hat ihren Prüfungen hinsichtlich der Haftplätze eine festgesetzte Belegungsfähigkeit von insgesamt 3.189 und eine tatsächliche Haftplatzkapazität von 2.867 zugrunde gelegt (Stichtag 25.02.09). Aus der Drs. 19/3671 ergibt sich demgegenüber insgesamt eine Belegungsfähigkeit von 2.755 und eine tatsächliche Belegungsfähigkeit von 2.547 Plätzen (Stichtag 01.07.09). Welche Schließungen oder Teilschließungen von Anstalten, Abteilungen oder Häusern oder welche sonstigen Umstände haben zu dieser Reduzierung der Haftplätze geführt? Wann haben sie stattgefunden und welche Pläne verfolgt der Senat bzw. die zuständige Behörde mit den aufgegebenen Haftplätzen?