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Umstrukturierung Strafvollzug – Projektgruppe zur Umstrukturierung Strafvollzug

Donnerstag, 30.07.2009

Im Herbst letzten Jahres hat der Justizsenator im Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erklärt, dass er eine behördliche Projektgruppe eingerichtet habe, die sich mit dem Abbau der Überkapazitäten und der Umstrukturierung des Hamburgischen Strafvollzuges auseinandersetzen solle.

Im April 2009 wurde in einer Hamburger Tageszeitung ein Dokument der Justizbehörde vorgestellt, das die Ergebnisse von vier geprüften Umstrukturierungsvarianten darlegte. Mitte Juni gaben schließlich die rechtspolitischen Sprecher von CDU- und GAL-Fraktion ihre „Grundsatzentscheidung“ für eine der von der Projektgruppe untersuchten Umstrukturierungsvarianten bekannt. Eine Selbstbefassung des Rechtsausschusses mit diesem Thema wurde von CDU und GAL mehrfach abgelehnt. Auch der Justizsenator hat zu dem Konzept bzw. zu der „Grundsatzentscheidung“ der ihn tragenden Fraktionen noch keine Stellung bezogen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann, aus welchem Grund, in welcher Form und von wem wurde welche Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zur Prüfung der Umstrukturierung des Hamburger Strafvollzugs eingesetzt?

2. Wie lautete der Auftrag der eingesetzten Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe (bitte Wortlaut wiedergeben)?

3. Wurden der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe bei ihrer Einsetzung oder zu einem späteren Zeitpunkt irgendwelche Vorgaben für die Prüfung gemacht bzw. irgendwelche Rahmenbedingungen vorgegeben? Wenn ja: Von wem und welche?

4. Wurden Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zur Vorlage ihrer Ergebnisse eine Frist gesetzt? Wenn ja: Bis wann und wurde sie seitens der Projekt- bzw. Lenkungsgruppe eingehalten?

5. Tagen Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe derzeit immer noch? Wenn ja: Wie lange ist ihre Fortführung noch geplant? Wenn nein: Wann haben Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe das letzte Mal getagt?

6. Aus welchen Personen setzten sich Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zusammen? Aus welchen Gründen wurde die konkrete Zusammensetzung ausgewählt? Wer leitete jeweils die Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe?

7. Waren alle Hamburger Haftanstalten in die Prüfung einbezogen? Wenn nein: Welche waren nicht einbezogen und aus welchen Gründen? Wenn ja: Wann und in welcher Form wurden die jeweiligen Anstalten einbezogen und wie haben sie sich im Einzelnen zu den untersuchten Varianten geäußert?

8. Wurden der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zu prüfende Alternativen vorgegeben?

a. Wenn ja: Von wem und welche?

b. Wenn nein: Welche Alternativen haben Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe von sich aus geprüft?

9. Welche Zahlen bezüglich der Haftplatzkapazitäten, der Belegungsfähigkeit und der tatsächlichen Belegung wurden von der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe als Grundlage für ihre Prüfung genutzt (bitte die Zahlen für die jeweiligen Haftanstalten angeben)?

10. Gab es ein Ziel hinsichtlich der Zahl der durch den Abbau der Überkapazitäten zu erreichenden Haftplätze? Wenn ja: Ist dabei eine Dispositionsreserve vorgesehen und wenn ja: In welcher Höhe?

11. Wem gegenüber berichteten Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe wie häufig?

12. Gab es Zwischenergebnisse bzw. Zwischenberichte der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe? Wenn ja, wann wurden diese wem zur Kenntnis gegeben?

13. Wann haben Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe ihr Endergebnis der Justizbehördenleitung zur Kenntnis gegeben?

14. Zu welchen Ergebnissen sind Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe hinsichtlich der verschiedenen Alternativen mit welcher Begründung gelangt (bitte einzeln für die geprüften Alternativen darlegen)?

15. Was wurde bei den jeweiligen Alternativen als Vorteil, was als Nachteil angesehen?

16. Von welchen Kosten wurde für die jeweiligen Alternativen ausgegangen? Wie setzten sich diese Kosten für die jeweiligen Alternativen im Einzelnen zusammen?

17. Wurde von Seiten der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe eine Empfehlung für eine Alternative gegeben? Wenn ja: Welche konkrete Empfehlung und mit welcher Begründung? Wenn nein: Warum nicht?

18. Wie hat die Justizbehördenleitung die vorgelegten Prüfungsergebnisse bewertet?

19. Waren die Ergebnisse der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe die Entscheidungsgrundlage für die Grundsatzentscheidung der rechtspolitischen Sprecher von CDU- und GAL-Fraktion, die am 17. Juni 2009 auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde? Wenn ja: Inwiefern wurden die Ergebnisse in die Entscheidung einbezogen? Wenn nein: Warum nicht und wozu wurde die Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe dann eingesetzt?