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Umzug und Neubau des Niels-Stensen-Gymnasiums II

Donnerstag, 15.01.2009

In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 19/1819 gibt der Senat an, dass nach Auskunft des Katholischen Schulverbandes beabsichtigt sei, im Frühjahr 2009 mit der Herstellung des ersten Bauabschnittes des Neubaus Niels-Stensen-Gymnasiums auf dem Grundstück an der Haeckelstraße (Flurstück 3465) zu beginnen. Außerdem sei ihm das Interesse des Katholischen Schulverbandes bekannt, auf dem Grundstück der „Alten Feuerwache“ (Flurstück 1598) den zweiten Bauabschnitt des geplanten Neubaus zu errichten. Dennoch plant der Senat, die Gebäude zu erwerben und das Grundstück auszuschreiben. Über die Vergabe werde aufgrund des Ergebnisses dieses Gebotsverfahrens entschieden werden.

 

Da der Ausgang des Gebotsverfahrens naturgemäß offen ist, bringt dieses Verfahren für das Niels-Stensen-Gymnasium eine erhebliche Unsicherheit mit sich, da man mit dem ersten Bauabschnitt beginnen würde, ohne zu wissen, ob sich der zweite überhaupt realisieren lassen wird.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie ist der derzeitige Stand im Gebotsverfahren um das Flurstück 1598, das Grundstück der "Alten Feuerwache"?

 

2. Ließe sich die vom Senat in der Drucksache 19/1819 angekündigte Ausschreibung des Grundstückes noch abwenden?

2.1. Wenn ja: Auf welche Weise und durch welche Instanz?

2.2. Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Welche Verfahren beim Verkauf von stadteigenen Grundstücken gibt es in Hamburg und welches sind die gesetzlichen Grundlagen dieser Verfahren?

 

4. Welche Umstände sprechen nach Auffassung des Senats dafür, ein Grundstück durch Ausschreibung zu veräußern?

 

5. Unter welchen Umständen kommt nach Auffassung des Senats die Ausschreibung eines, zum Verkauf stehenden Grundstückes nicht in Betracht?