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Unentgeltliche Übertragung der Lehrschwimmbecken (III)

Montag, 05.10.2009

Mit der Drucksache 19/2780 vom 14.04.2009 wurde die unentgeltliche Übertragung des Eigentums an den acht mit Lehrschwimmbecken bebauten Grundstücken an interessierte, wirtschaftlich leistungsfähige Träger beschlossen. Der Hamburger Sportbund sollte im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg ein Auswahlverfahren zur Eigentumsübernahme der Lehrschwimmbecken durchführen und die Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes sicher stellen. Mittlerweile sind nun die Ausschreibungsunterlagen und neue Kostenberechnungen an die Interessenten versandt worden.

Bis jetzt ist der Senat von einer Sanierungssumme von rd. 2,6 Mio. € für alle 8 Lehrschwimmbecken ausgegangen (siehe Drs. 19/2780). In der neuen Kostenberechnung werden die Sanierungskosten aber mit 3.346.995 € angegeben.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Wie hoch waren die angenommenen Sanierungskosten der einzelnen Lehrschwimmbecken, die der Senat in der Drs. 19/2780 angegeben hat und welche tatsächlichen Sanierungskosten wurden jetzt ermittelt?

a.) Bramfelder Weg?

b.) Steinadlerweg?

c.) Eberhofweg?

d.) Turmweg?

e.) Paul-Sorge-Straße?

f.) Lohkampstraße?

g.) Mendelsohnstraße?

h.) Swattenweg?

 

2. Im Treuhandvertrag zur Übernahme der LSB wird unter § 6 ausgeführt, dass die FHH für die Installation von Verbrauchsmesseinrichtungen und Außenbeleuchtung insgesamt eine Summe von 100.000 € bereit stellt. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sind von den Trägern zu zahlen. Welche genauen Kosten für die Installation wurden vom Senat oder den zuständigen Fachbehörden für die einzelnen Lehrschwimmbecken ermittelt?

a.) Bramfelder Weg?

b.) Steinadlerweg?

c.) Eberhofweg?

d.) Turmweg?

e.) Paul-Sorge-Straße?

f.) Lohkampstraße?

g.) Mendelsohnstraße?

h.) Swattenweg?

 

3. Im Treuhandvertrag zur Übernahme der LSB wird unter § 17 (3) ausgeführt, dass die FHH für die weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung von den Trägern zu zahlen sind. Welche genauen Kosten für Notar und Grundbucheintragung wurden vom Senat oder den zuständigen Fachbehörden für die einzelnen Lehrschwimmbecken ermittelt?

a.) Bramfelder Weg?

b.) Steinadlerweg?

c.) Eberhofweg?

d.) Turmweg?

e.) Paul-Sorge-Straße?

f.) Lohkampstraße?

g.) Mendelsohnstraße?

h.) Swattenweg?

 

4. In der Präambel des Treuhandvertrages wird ausgeführt, dass der FHH das Recht eingeräumt wird, die unentgeltliche Rückübertragung des Grundstücks seitens des Trägers zu verlangen, wenn das Grundstück im öffentlichen Interesse von der FHH benötigt wird.

a.) Gibt es bereits Planungen für eines der Grundstücke?

b.) Ist diese Formulierung ein üblicher Zusatz in Treuhandverträgen?

c.) Wie definiert der Senat den Begriff „öffentliches Interesse“?

 

5. Aufgrund der neuen Kostenberechnungen ergeben sich Mehrkosten von rd. 65.000 €. Wird die FHH weitere Mittel – außer den 2,0 Mio. € uns dem Konjunkturpaket – für die Träger zur Verfügung stellen?

 

6. Gibt es von Seiten des Senates oder der zuständigen Fachbehörden Planungen die zukünftigen Träger zu entlasten?

a.) Wenn ja, welche?

 

7. Sollten nicht alle 8 Lehrschwimmbecken übernommen und saniert werden, wird in der Präambel des Treuhandvertrages dazu ausgeführt, dass in diesem Fall die FHH die Landesmittel anteilig vermindern wird. Gibt es Überlegungen von Seiten des Senats oder der zuständigen Fachbehörden – aufgrund der doch erheblichen Mehrkosten für die Sanierung - auf diese Bedingung zu verzichten?