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Unregelmäßigkeiten bei der Finanzkontrolle des Europäischen Sozialfonds in Hamburg 2001 - 2006

Donnerstag, 11.09.2008

Neben erheblichen Beanstandungen des Hamburger Rechnungshofes hat auch die EU-Kommission in einer Untersuchung Mängel in der Verwaltung des Europäischen Sozialfonds in Hamburg festgestellt. In einem Klärungsprozess zwischen BWA und EU-Kommission wurden Veränderungen vorgenommen und eine rückwirkende Kontrolle der Träger in der abgelaufenen Förderperiode veranlasst. Hierzu wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, bei den Projektträgern entsprechende Prüfungen vorzunehmen. Im Jahr 2007 stand Presseberichten zufolge eine Rückforderung der EU-Kommission von Mitteln in Höhe von 10 Mio. Euro oder mehr im Raum. Nachfragen wurden bisher mit Hinweis auf das noch laufende Prüfungsverfahren nicht eindeutig beantwortet.

 

Ich frage den Senat:

1. Liegt inzwischen der Bericht der EU-Kommission über die durchgeführten Prüfungen vor?

a. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die EU-Kommission gekommen. (Bitte den Bericht der Kommission der Antwort beifügen.)

b. Wenn ja, muss Hamburg ESF-Mittel zurückzahlen und wenn ja, in welcher Höhe?

c. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

2. Welche Vorgänge genau wurden seitens der EU-Kommission bei der BWA und bei den Trägern jeweils beanstandet?

3. Für den Fall, dass Hamburg Mittel zurückzahlen muss, wie werden diese Gelder aufgebracht? Aus welchem Titel werden sie finanziert?

4. Müssen einzelne Träger Geld zurückerstatten? Wenn ja, welche, warum und in welcher Höhe?

5. Was hat die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der nachträglichen Überprüfung von 160 Projektträgern gekostet? Aus welchem Haushaltstitel wurde dies finanziert?

6. Welcher Zeitraum wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft?

7. Hat es inzwischen weitere Überprüfungen gegeben, die die Förderperiode 2000-2006 betreffen?

a. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Zeitraum betrafen sie?

b. Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Überprüfungen erbracht?

c. Kommt es aufgrund dieser Prüfungen zu Rückforderungen gegenüber Projektträgern? Wenn ja, welche Träger sind betroffen und wie hoch sind die Rückforderungen jeweils?

8. Ist es richtig, dass die Behörde für Wirtschaft und Arbeit zur Überprüfung der Kontrollvorschriften bei der ESF-Förderung in Hamburg inzwischen neue Personalstellen eingerichtet hat?

a. Wenn ja, wie viele?

b. Wenn ja, wie hoch sind die zusätzlichen Personalmittel?

c. Wenn nein, wurden Personalstellen verlagert, um diese Aufgaben zu erfüllen?