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Unterbringung Minderjähriger im Ausland II

Donnerstag, 29.07.2010

Mitte Oktober 2005 wurde von der damaligen Sozialsenatorin angekündigt, dass man zukünftig prinzipiell auf die Unterbringung Jugendlicher in ausländischen Einrichtungen verzichten wolle.

Wie nun Anfang Juli berichtet wurde, plant Sozialsenator Wersich die Auslandspädagogik für kriminelle Jugendliche wieder einzuführen.

Mit der Drs. 19/2886 hatte ich letztmalig nach den Auslandsunterbringungen gefragt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Hat es seit meiner letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 19/2886) im April 2009 Auslandsunterbringungen Minderjähriger im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gegeben und wenn ja,

 

a. Von wann bis wann erfolgte jeweils die Unterbringung beziehungsweise seit wann dauert sie an und wie lange ist sie vorgesehen?

 

b. Wer hat jeweils über die Unterbringung im Ausland entschieden? In wie vielen der Fälle war insbesondere das Familien-Interventionsteam und wie häufig die zuständige Amtsleitung in der Sozialbehörde an der Entscheidung beteiligt?

 

c. In was für Einrichtungen beziehungsweise Projekten welcher Art sind die Minderjährigen jeweils untergebracht?

 

d. In welchem Staat erfolgte die Unterbringung und weshalb jeweils?

 

e. Warum erfolgte die Unterbringung gerade dort? Was unterscheidet diese Projekte jeweils von Einrichtungen in Hamburg oder sonst im Bundesgebiet?

 

f. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Unterbringung?

 

g. Wer ist Träger der jeweiligen Einrichtungen?

 

h. Welche Kosten entstehen jeweils durch die Unterbringung im Ausland

aa. im Durchschnitt täglich beziehungsweise im Monat und

bb. in den einzelnen Fällen tatsächlich jeweils pro Tag und im Monat?

 

i. Ist es vorgekommen, dass Minderjährige in mehr als einer Einrichtung im Ausland untergebracht worden sind? Wenn ja, wie lange waren sie jeweils in welchen Einrichtungen und weshalb?

 

j. Wo waren die Minderjährigen zuvor untergebracht?

 

2. Wie der Senat in der Drs. 19/ 2886 darstellte, sei in zwei Fällen aufgrund des Umzugs der Einrichtung ins Ausland im September 2008 zum Erhalt der Bindung zur Bezugsperson bei familienersetzender Jugendhilfe (langjährige Bindung zur Betreuerin der Lebensgemeinschaft – stationäre Hilfe nach § 34 SGB VIII, Träger: Vereinigung Pestalozzi e.V., Hamburg) die Unterbringung im Ausland erfolgte. Das Ende der Hilfe sollte mit dem Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

 

a. Wann wurden die Unterbringungen beendet beziehungsweise wie lange dauern sie noch an?

 

b. Wo waren/sind die Minderjährigen seit dem September 2008 untergebracht (bitte mit Angabe der Einrichtung, dem Träger der Einrichtung und des Staates, in dem die Unterbringung erfolgt(e))?

 

3. In einem weiteren Fall (Drs. 19/ 2886) ging es um einen milieufernen Lebensort in einer Einrichtung des Internationalen Bundes mit der Möglichkeit zur Einzelbetreuung in einer verhaltenstherapeutischen Einrichtung mit berufsorientierenden Werkstätten. Die Hilfe begann im Oktober 2008 und soll im Dezember 2010 enden. Die Unterbringung erfolgte in Polen und Norwegen.

 

a. Wann wurde die Unterbringung beendet beziehungsweise wie lange dauert sie noch an?

 

b. Wo war/ ist der/ die Minderjährige seit dem Oktober 2008 untergebracht (bitte mit Angabe der Einrichtung, dem Träger der Einrichtung und des Staates, in dem die Unterbringung erfolgt(e))?

 

4. Der Sozialsenator plant offenbar die Wiedereinführung der Unterbringung im Ausland.

a. Welche Ideen und Konzepte gibt es diesbezüglich?

 

b. Wer ist seit welchen Zeitpunkten mit der Erarbeitung dieser Ideen/ Konzepte befasst?