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Unterhält die Stadt Geschäftskontakte zu einem NPD-Funktionär?

Mittwoch, 02.02.2011

Das Amtsgericht Schwerin soll am 31. Januar 2011 Haftbefehl gegen den NPD-Funktionär Sven Krüger aus Jamel in Mecklenburg-Vorpommern erlassen haben, weil gegen ihn der dringende Tatverdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei besteht. Der offenbar mehrfach vorbestrafte Mann führt ein Unternehmen („Abriß-Krüger“), das Abriss- und andere Bauarbeiten ausführt.

Es stellt sich die Frage, inwieweit der Unternehmer, der für die NPD dem Kreistag Nordwestmecklenburg angehört, Aufträge der öffentlichen Hand erhalten hat. In der Senatsantwort auf die SPD-Anfrage Drs. 19/5155 wird eine Fa. Krüger im Zusammenhang mit Baumaßnahmen aufgeführt, namentlich bei der Sanierung des Gebäudes der Untersuchungshaftanstalt und bei der Erweiterung der Schule Eckerkoppel.

Ich frage den Senat:

1. Welche Angaben sind dazu möglich, inwieweit die Stadt oder ihre öffentlichen Unternehmen geschäftliche Kontakte zur Firma Abriss-Krüger oder anderen Unternehmungen, die Herrn Sven Krüger aus Mecklenburg-Vorpommern zuzurechnen sind, unterhalten hat? Gibt oder gab es in der 18. oder in der 19. Wahlperiode Aufträge oder andere Geschäftsbeziehungen zu Herrn Krüger?

2. Welche geschäftlichen Kontakte gab es gegebenenfalls, welche Aufträge mit welchem Auftragsvolumen haben Herr Krüger bzw. seine Firma im Einzelnen wann erhalten? Wie erfolgte die Auftragsvergabe (freihändig, nach Ausschreibung) und gab es andere Interessenten?

3. Welche Verurteilungen und welche Vorwürfe gegen Herrn Krüger sind auf Senatsseite bekannt, wem und seit wann?

4. Wurden etwaige Aufträge oder andere Geschäftskontakte zu Herrn Krüger nach Bekanntwerden dieser Umstände überprüft? Wann, von wem und mit welchen Ergebnissen?

5. Welche Erkenntnisse gibt es auf Senatsseite darüber, inwieweit andere Bundesländer geschäftliche Kontakte zu Herrn Krüger unterhalten haben?

In Drs. 18/5325 hat der Senat mitgeteilt, die Zuverlässigkeit eines Vertragspartners sei für die Stadt „generell ein wesentliches Kriterium“ für die Entscheidung über einen Vertragsabschluss. „Bei Zweifeln an der Eignung bzw. Zuverlässigkeit des Vertragspartners werden“, so der Senat in seiner Auskunft Ende 2006, „weitere Erkundigungen angestellt“.

6. Sind derartige Nachfragen im Falle Herrn Krügers erfolgt, wann und mit welchen Ergebnissen?

7. Sind Umstände wie ein öffentlich sichtbares Engagement für die NPD und/oder mehrere strafrechtliche Verurteilungen nach Ansicht des Senats geeignet, Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Geschäftspartners zu wecken?

8. Inwieweit bestehen oder bestanden vertragliche Beziehungen der Stadt oder ihrer Unternehmen zu anderen Funktionären rechtsextremistischer Parteien oder vergleichbarer Gruppierungen?