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Unterkünfte für Wohnungslose und Umwandlung in Mietwohnraum

Mittwoch, 06.05.2009

Für Wohnungs- bzw. Obdachlose und ZuwandererInnen stehen in Hamburg 8.636 Plätze in der öffentlichen Unterbringung zur Verfügung. Der überwiegende Teil der Unterkünfte wird vom stadteigenen Unternehmen fördern & wohnen (f&w) betrieben. Die Unterkünfte sind zu 92,95 Prozent und damit sehr gut ausgelastet (Drs. 19/2503). Neben diesen Unterkünften, in denen wohnungs- und obdachlose Personen auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) untergebracht werden, bietet f&w in Hamburg Mietwohnungen für wohnungslose Menschen an. Dabei wird ein Mietvertrag auf privat-rechtlicher Basis abgeschlossen. Nach Auskunft des Senats werden 2009 292 Wohneinheiten der öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften in Mietwohnungen umgewandelt (Drs. 19/2818).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie verteilen sich die 8.636 Plätze in der öffentlichen Unterbringung auf die Personengruppen Wohnungs- bzw. Obdachlose, ZuwandererInnen und bleibeberechtigte Flüchtlinge?

a. Wie viele Obdach- bzw. Wohnunglose waren bzw. sind jeweils zu Jahresmitte und Jahresende 2007 und 2008 sowie aktuell in öffentlicher Unterbringung? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Single/Alleinerziehende/Familien.

b. Wie viele ZuwandererInnen waren bzw. sind jeweils zu Jahresmitte und Jahresende 2007 und 2008 sowie aktuell in öffentlicher Unterbringung? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Single/Alleinerziehende/Familien.

c. Wie viele bleibeberechtigte Flüchtlinge waren bzw. sind jeweils zu Jahresmitte und Jahresende 2007 und 2008 sowie aktuell in öffentlicher Unterbringung? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Single/Alleinerziehende/Familien.

d. Welche weiteren, bisher nicht genannten Personengruppen waren bzw. sind in der öffentlichen Unterbringung vertreten? Bitte auch hier jeweils die Zahlen zu Jahresmitte und Jahresende 2007 und 2008 sowie aktuell angeben sowie aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Single/Alleinerziehende/Familien.

2. Wie viele Unterkunftsplätze befinden sich in den 2009 von der Umwandlung betroffenen 229 Wohneinheiten? Bitte diese und nachfolgende Fragen nach Einrichtungen aufgeschlüsselt beantworten.

a. Welche speziellen Personengruppen (Wohnungs- bzw. Obdachlose, ZuwandererInnen, bleibeberechtigte Flüchtlinge, Jugendliche, Männer, Frauen, Familien etc.) sind zurzeit in diesen Unterkünften jeweils wie (2-/3-/4-Bettzimmer etc.) untergebracht?

3. Wie viele Personen sollen die neu umgewandelten 229 Mietwohnungen bewohnen? Bitte nach Standort aufschlüsseln.

4. Wie viele Unterkünfte mit wie vielen Plätzen wurden seit 2000 jährlich in Mietwohnraum für wie viele Personen umgewandelt?

a. In wie viel Prozent der Fälle pro Jahr wurde das bestehende Unterbringungsverhältnis in ein Mietverhältnis umgewandelt, konnte der/die Bewohner/in also wohnen bleiben?

b. In wie viel Prozent dieser Fälle wurde das so zustande gekommene Mietverhältnis länger als ein Jahr fortgeführt?

5. Wie viele Unterkünfte mit wie vielen Plätzen sollen nach 2009 jährlich in Mietwohnraum für wie viele Personen umgewandelt werden?

6. Wie begründet der Senat bzw. die zuständige Behörde die Umwandlung von Unterkünften in Mietwohnraum angesichts der aktuellen Belegungszahlen der Unterkünfte, die eine sehr hohe Auslastung anzeigen?