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Untersagungsverfügung gegen Wundercar

Mittwoch, 02.07.2014

Die Verkehrsgewerbeaufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat Anfang Juni gegen das Unternehmen „WunderCar Mobility Solutions GmbH“ eine Verfügung erlassen, mit der dem Unternehmen - unter Festsetzung eines Zwangsgelds für jeden Fall der Zuwiderhandlung - untersagt wird, Fahrtwünsche von Fahrgästen an dem Unternehmen angeschlossene Fahrer zu vermitteln. Die Untersagungsverfügung basiert auf der Überzeugung der zuständigen Behörde, dass die „Wundercar“ angeschlossenen Fahrer entgeltliche Personenbeförderung durchführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu sein.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

1. Mit welcher Begründung wurde die Untersagungsverfügung erlassen?

2. Ist die Untersagungsverfügung für sofort vollziehbar erklärt worden? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht?

3. In welcher Höhe wurden Zwangsgelder angedroht?

4. Inwieweit kommen Geldbußen in welcher Höhe in Frage?

5. Wurde gegen die Untersagungsverfügung bereits Widerspruch eingelegt?

6. Welche negativen Auswirkungen fürchtet die zuständige Behörde, sollte sich das Geschäftsmodell von „Wundercar“ und vergleichbarer Anbieter durchsetzen?

7. „Wundercar“ strebt eine Regulierung von Personentransport-Plattformen nach kalifornischem Vorbild an. Im Rahmen einer solchen Regulierung hat Kalifornien der Branche zahlreiche Bedingungen auferlegt. Um Sharing Economy Modelle als dritte Säule neben Taxis und Mietwagen rechtlich zu etablieren und Regelungen hinsichtlich Fahrern, Fahrzeugen und Versicherungen treffen zu können, müsste das PBefG entsprechend ergänzt und geändert werden. Wie beurteilt die zuständige Behörde dieses Ansinnen?

8. Inwieweit und ggf. mit welcher Zielrichtung wird die Problematik Personentransport-Plattformen („Wundercar“ und vergleichbare Geschäftsmodelle) Thema der nächsten Verkehrsministerkonferenz sein?