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Urteil des EGMR zur Sicherungsverwahrung – Konsequenzen für Hamburg, hier: Kosten des Polizeieinsatzes

Dienstag, 26.10.2010

Im Nachgang auf die Voranfragen fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Personalstunden sind im Zusammenhang mit der Bewachung von Hans-Peter W. bei der Hamburger Polizei bereits angefallen? Welche Angaben sind dazu möglich, wie sich diese Zahlen auf die einzelnen Kalenderwochen verteilen? Wann genau hat die Begleitung begonnen?

2. Welchem Gegenwert in Vollzeitstellen entspricht das? (bis jetzt bzw. auf das Gesamtjahr gerechnet)

3. Welchem finanziellen Gegenwert in Euro entspricht das? (bis jetzt bzw. auf das Gesamtjahr gerechnet)

4. Aus welchen organisatorischen Einheiten wird das Personal für die Bewachung rekrutiert? Wie viel Personal wird jeweils im Einzelnen von welchen Einheiten bereit- bzw. abgestellt und welche Aufgaben nehmen diese Bediensteten üblicherweise wahr? Müssen zugunsten der Bewachung andere Aufgaben warten bzw. können nicht oder in geringerem Umfang erledigt werden? Welche?

5. Ist bereits absehbar, ob die im Dezember 2010 anstehende Entlassung eines weiteren Sicherungsverwahrten eine Bewachung mit ähnlichem Aufwand erforderlich machen wird? Welcher Umfang an Bewachung wird nach derzeitigem Stand nötig?

6. Inwieweit bereitet Hamburg bereits jetzt die Möglichkeit der Überwachungsunterstützung mittels elektronischer Fußfessel vor, für die die Schaffung einer bundesrechtlichen Rechtsgrundlage bereits in konkreter Vorbereitung ist? Wie ist der Sach- und Prüfungsstand hierzu?