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Urteil des EGMR zur Sicherungsverwahrung – Konsequenzen für Hamburg (Weitere Nachfragen)

Mittwoch, 01.12.2010

Nach der Entlassung des Justizsenators ist nun der Innensenator in Doppelfunktion für die Begleitung und Umsetzung der Neuregelung der Sicherungsverwahrung zuständig.

Nach Medienberichten bereitet sich Schleswig-Holstein auf den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei entlassenen Straftätern vor. Nach der Reform der Sicherungsverwahrung sollen freigelassene Täter von Anfang des kommenden Jahres mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können.

Unabhängig von Medienberichten fragen wir den Senat:

1. Wie ist der aktuelle Stand der infolge des EGMR-Urteils noch in 2010 bzw. 2011 aus der Sicherungsverwahrung nach gegenwärtiger Rechtslage zu entlassenden Personen (bitte tabellarisch wie in den Antworten auf die Voranfragen darstellen)?

2. Wie ist der Stand der Überarbeitung der Vollzugskonzeption in der Sicherungsverwahrung? Wann tritt eine neue Vollzugskonzeption in Kraft? Welche Maßnahmen, insbesondere verstärkte Entlassungsvorbereitungsmaßnahmen, hat die Justizbehörde nunmehr seit wann ergriffen? Wie ist der Stand der Vorbereitung für einzelne, möglicherweise demnächst anstehende Entlassungen?

3. Wie ist der Stand der Vorbereitung/Umsetzung hinsichtlich notwendiger Sicherungsmaßnahmen, um zu vermeiden, dass von ehemals Sicherungsverwahrten nach Entlassung Gefahren für die Bevölkerung ausgehen? Welche Maßnahmen sind vorgesehen/umgesetzt? Wie ist der Stand der Anschaffung von elektronischen Fußfesseln für aus der Sicherungsverwahrung Entlassene? Inwieweit Hamburg zu Jahresbeginn 2011 über entsprechende Instrumentarien/Techniken verfügen? Wer übernimmt die Umsetzung/Begleitung/Aufsicht – die Führungsaufsicht?

4. Wie ist der Stand der Einrichtung von gesicherten Therapieunterbringungsplätzen nach dem geplanten neuen Bundesrecht? Wo werden diese in welchem Umfang wann geschaffen sein/werden? Mit welcher Begleitung/Betreuung/Trägerschaft? Inwieweit genügt die Unterbringung nach Ansicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde den vom EGMR gestellten Anforderungen? Bitte begründen. (bitte entlang der vom EGMR aufgestellten Maßstäbe begründen)

5. Inwieweit und mit welchen Konsequenzen kann weiterhin eine Überwachung der ehemals Sicherungsverwahrten rund um die Uhr durch die Polizei gewährleistet werden?