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Variable Vergütungsanteile bei Unternehmen der Kultur

Montag, 25.01.2010

Auf die Fragen aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage 19/4910 vom 22.12.09 von Carola Veit gibt der Senat die Auskunft, dass variable Vergütungsanteile regelhaft Bestandteil der Gesamtvergütung von Geschäftsführungen Hamburger öffentlichen Unternehmen sind. Variable Vergütungsanteile eröffnen mehr Flexibilität in der Gehaltsstruktur und können zur Motivation der Mitarbeiter eingesetzt werden. Tantiemen werden gezahlt, nachdem der Jahresabschluss festgestellt, den Geschäftsführungen Entlastung erteilt und Zielvereinbarungen erreicht wurden. Damit könnten auch öffentliche Unternehmen und Stiftungen der Hamburger Kultur von dieser Regelung betroffen sein.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wurden – jeweils in den Jahren 2007 bis 2009 – variable/erfolgsabhängige Vergütungsanteile an Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter der öffentlichen Unternehmen (siehe Anlage zu Drs.-Nr.: 19/4600, S. 208 ff: Staatsoper, Schauspielhaus, HamburgMusik usw.), den Hamburger öffentlichen Museumsstiftungen, den Hamburger Symphonikern, den Landesbetrieben Philharmonisches Staatsorchester und Planetarium und der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen gezahlt?

 

2. Wenn ja, wie hoch ist der Gesamtbetrag, der jeweils in den Jahren 2007 bis 2009 an die Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter der in Frage 1 erwähnten Unternehmen des Kulturbereichs gezahlt wurden? Bitte für jedes Unternehmen, jede Stiftung, jeden Landesbetrieb einzeln auflisten.

 

3. Wenn variable Vergütungsanteile gezahlt wurden, nach welchen Kriterien wurden sie vergeben?

 

4. Wurden mit den öffentlichen Unternehmen, Stiftungen usw. Ziel- und Leistungsvereinbarungen getroffen und worin bestanden diese?

5. Bildete die Erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine Grundlage für eine Zahlung und die Höhe der variablen Vergütungsanteile?