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Verbunddatei "Gewalttäter Sport"

Dienstag, 10.03.2009

In der bundesweiten Verbunddatei "Gewalttäter Sport" waren zum Stichtag 30. Januar 2009 insgesamt 13.772 Datensätze erfasst, die sich auf 10.711 Betroffene beziehen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/11934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/11727) weiter hervorgeht, waren Ende 2007 knapp 12.700 Datensätze zu cirka 9.700 Personen erfasst und Ende 2006 fast 12.150 Datensätze zu etwa 9.400 Personen. Ein Datensatz bestehe jeweils "aus einem polizeilichen Sachverhalt, der personenbezogene Daten von Betroffenen enthalten kann, die auch im Rahmen eines anderen polizeilich relevanten Sachverhalts gespeichert worden sind", erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Daher übersteige die Zahl der Datensätze die der gespeicherten Personen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

 

1. Wie viele Datensätze über wie viele Personen haben Hamburger Behörden wann, warum und auf welcher Grundlage an die o.g. Verbunddatei übermittelt (bitte jahresweise darstellen)?

2. Welche Kenntnisse hat der Senat, wie viele Hamburgerinnen und Hamburger in der Verbunddatei gespeichert sind?

3. Inwieweit und wofür nutzen wann, wie und warum Hamburger Behörden Datensätze aus der o.g. Verbunddatei (bitte jahresweise und differenziert nach Nutzungen darstellen)?

4. Inwieweit sind Daten aus der o.g. Verbunddatei von Hamburger Behörden an ausländische Stellen übermittelt worden, und wenn ja, wann, wie, warum und an welche Stellen?

5. Liegen in Hamburg Klagen, Widersprüche, Datenschutzbeschwerden gegen den Umgang mit der Verbunddatei vor? Wenn ja, welche und wie wird/wurde damit umgegangen?

6. Mit Blick auf BT-Drs. 16/11934: Wie schätzt der Senat die aktuelle rechtliche Situation im Hinblick auf die Verbunddatei ein? Welche Konsequenzen sind angezeigt?