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Vereinbarkeit der Hallennutzungs- und Reinigungszeiten von Sporthallen

Freitag, 17.10.2008

Während der Schulferien können Sporthallen, die zu schulischen Zwecken verwandt werden, oft auch weiterhin von Vereinen und Betriebssportgemeinschaften genutzt werden. Die Einführung von Transponder-Systemen an den Halleneingängen erleichtern in manchen Hallen die Nutzung in den Ferien und machen die Sportler/-innen unabhängig von den Hausmeistern und deren Ferienzeiten. Dennoch bleibt einigen Aktiven der Sport in der Ferienzeit versagt, da die zuständigen Putzfirmen, die während der Ferien keinen Dienst leisten, darum bitten, die Hallen bis zu Schulbeginn geschlossen zu halten. Hintergrund ihrer Bitte ist, dass kurz vor Schulbeginn eine Qualitätsprüfung ihrer Arbeit vorgenommen wird. Würden die Sportler/-innen die Halle in der Ferienzeit nutzen, ohne dass die Putzfirmen währenddessen reinigen, würde das ihre Arbeit negativ verfälschen. Um Auseinandersetzungen mit den Putzfirmen zu vermeiden, haben die Hallennutzer/-innen während der Schulferien mit ihrer sportlichen Aktivität aussetzen müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Nach welchen Kriterien werden Reinigungspläne für Sporthallen erstellt?

a. Woran werden Umfang und Frequenz der Reinigung von Sporthallen bemessen?

b. Werden bei der Erstellung der Reinigungspläne die Nutzungszeiten von Vereinen und Betriebssportgemeinschaften beachtet? Wenn nein, warum nicht?

c. Wenn ja, berücksichtigt man auch im Zeitraum der Schulferien die Nutzungszeiträume der außerschulischen Nutzer/-innen von Sporthallen?

2. In welchen zeitlichen Abständen und nach welchen Kriterien werden Qualitätsprüfungen der Reinigungsfirmen der Sporthallen durchgeführt?

a. Gibt es vorgegebene Standards, die die Häufigkeit der Prüfung vorgeben oder wird im Einzellfall und nach Bedarf entschieden?

b. Wonach wird der Zeitpunkt der Überprüfung bestimmt?

3. Welche Fachbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der regelhaften Reinigung von Sporthallen?

a. Welche Abteilungen beziehungsweise Referate sind in dieser Behörde die zuständigen Ansprechpartner für Fragen zur Sporthallenreinigung im konkreten Einzellfall?

4. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereit, den Zeitpunkt der Qualitätsüberprüfung der Putzfirmen so zu koordinieren, dass weder die Hallennutzung in der Ferienzeit noch die Leistungsüberprüfung der Putzfirmen beeinträchtigt werden? Wenn nein, warum nicht?