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Verfahren zur Bewilligung von AGH im ersten Halbjahr 2011

Donnerstag, 20.01.2011

Der Senat hatte Ende 2010 angekündigt, im Rahmen seines Programmes zur Haushaltskonsolidierung, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und zur beruflichen Weiterbildung drastisch zurückzufahren. Dennoch sind zum Jahresende 2010 so viele Arbeitsgelegenheiten bewilligt worden wie noch nie im Jahre 2010. Wahrscheinlich mit der Folge, dass nunmehr noch intensiver im Jahr 2011 einzusparen ist.

In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11. Januar d.J. gab der Senat an, dass bereits zum 28.2.2011 bei „team.arbeit.hamburg“(t.a.h.) ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) beginnen soll. Unabhängig von der politischen Bewertung, dass ein Verfahren inhaltlich festgelegt wird, obwohl sich eine Minderheitenregierung im Amt befindet und am 20.2.2011 Neuwahlen stattfinden, ist die Ausrichtung dieses Interessenbekundungsverfahrens unklar geblieben. So sollen auf der einen Seite die Bezirke eingebunden werden, auf der anderen Seite steht zu befürchten, dass der arbeitsmarktpolitische Aspekt bei einer einseitigen Ausrichtung an Quartiersarbeit in den Hintergrund tritt.

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wann genau wird das Interessebekundungsverfahren bei t.a.h. ausgeschrieben werden?

2. Warum wird das Interessenbekundungsverfahren zum 28.2.2011 gestartet?

3. Für wie viele und welche Arbeitsgelegenheiten oder welche anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen soll das Verfahren betrieben werden?

4. Inwiefern betrifft das für den 28.2.2011 angekündigte IBV Arbeitsgelegenheiten mit stadtpolitischem Nutzen?

5. Wie sind bzw. werden die Bezirke in das Verfahren eingebunden?

6. Wie wird angesichts der Beschränktheit der Haushaltsmittel durch Auswahlkriterien gesichert, dass

a. bestehende Infrastrukturen von Beschäftigungsträgern erhalten werden?

b. die Arbeitsmarktorientierung, also die Qualifizierung der Teilnehmer, verstärkt ins Auge gefasst wird?

c. übergeordnete Gedanken der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit nicht durch kurzfristige Stadtteilinteressen verdrängt werden?

7. Wie wird die vom Senat im Wirtschaftsausschuss betonte Zielgruppenorientierung gewährleistet?

a. Gibt es bestimmte Kontingente für Zielgruppen und wenn ja, wie sind diese jeweils definiert??

b. Gibt es anderweitige Bestimmungen in dem angekündigten IBV, die bestimmten Zielgruppen den Zugang zu den AGH erleichtern und wenn ja, welche?