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Verfahrensdauer in der Justiz 2008

Mittwoch, 18.11.2009

Die Dauer von Verfahren in der Justiz ist von besonderer Bedeutung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und für eine wirkungsvolle Strafverfolgung.

Ich frage den Senat:

I. Wie lange dauerte 2008 durchschnittlich der Zeitraum vom Eingang bis zur Erledigung einer Rechtssache vor folgenden hamburgischen Gerichten (bitte jeweils die endgültigen Zahlen angeben):

1. Ziviljustiz

a) Amtsgerichte

b) Landgericht (1. Instanz)

c) Landgericht (2. Instanz)

d) Oberlandesgericht?

2. Sozialgerichtsbarkeit

a) Sozialgericht

b) Landessozialgericht?

3. Arbeitsgerichtsbarkeit

a) Arbeitsgericht

b) Landesarbeitsgericht?

4. Verwaltungsgerichtsbarkeit

a) Verwaltungsgericht

b) Oberverwaltungsgericht?

5. Finanzgerichtsbarkeit?

6. Strafgerichte (Verfahren gegen Erwachsene)

a) Amtsgericht

b) Landgericht (1. Instanz)

c) Landgericht (2. Instanz)

d) Oberlandesgericht?

II. Wie viele Heranwachsende wurden nach Jugendrecht und wie viele nach allgemeinem Strafrecht verurteilt?

III. Wie lange dauerten durchschnittlich im Jahr 2008 die Ermittlungsverfahren (Angaben bitte vom Tag des Eingangs bei der Staatsanwaltschaft bis zur dortigen Erledigung) in Verfahren gegen Erwachsene?