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Verfahrensdauer in der Justiz 2009 und in den ersten zwei Quartalen 2010

Freitag, 26.11.2010

Die Dauer von Verfahren in der Justiz ist von besonderer Bedeutung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und für eine wirkungsvolle Strafverfolgung.

In Ergänzung zu den Angaben im Einzelplan 2 zum Haushaltsplanentwurf 2011/2012 frage ich den Senat:

I. Wie lange dauerte 2009 sowie im ersten Halbjahr 2010 durchschnittlich der Zeitraum vom Eingang bis zur Erledigung einer Rechtssache vor folgenden hamburgischen Gerichten (bitte nach Jahren getrennt jeweils die endgültigen Zahlen angeben):

1. Ziviljustiz

a) Amtsgerichte

b) Landgericht (1. Instanz)

c) Landgericht (2. Instanz)

d) Oberlandesgericht?

2. Sozialgerichtsbarkeit

a) Sozialgericht

b) Landessozialgericht?

3. Arbeitsgerichtsbarkeit

a) Arbeitsgericht

b) Landesarbeitsgericht?

4. Verwaltungsgerichtsbarkeit

a) Verwaltungsgericht

b) Oberverwaltungsgericht?

5. Finanzgerichtsbarkeit?

6. Strafgerichte (Verfahren gegen Erwachsene)

a) Amtsgericht

b) Landgericht (1. Instanz)

c) Landgericht (2. Instanz)

d) Oberlandesgericht?

II. Wie viele Heranwachsende wurden nach Jugendrecht und wie viele nach allgemeinem Strafrecht verurteilt?

III. Wie lange dauerten durchschnittlich 2009 sowie im ersten Halbjahr 2010 die Ermittlungsverfahren (bitte pro Jahr vom Tag des Eingangs bei der Staatsanwaltschaft bis zur dortigen Erledigung) in Verfahren gegen Erwachsene?