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Vergabe von Dienstleistungen bei der Sprinkenhof AG

Montag, 20.06.2011

Die Sprinkenhof AG gehört gemäß dem Beteiligungsbericht zu wesentlichen Teilen der Freien und Hansestadt Hamburg. Die juristische Vertretung der Sprinkenhof AG in Rechtsstreitigkeiten soll seit Jahren über externe Rechtsanwaltskanzleien erfolgen. Gerade im Immobilienrecht sind hohe Streitwerte üblich, daher stellt sich die Frage, in wie weit bei der Vergabe dieser Aufträge das Vergaberecht zu berücksichtigen ist.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

1. Welche externen Rechtsanwaltskanzleien wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 von der Sprinkenhof AG beauftragt? Bitte die Namen der Kanzleien auflisten.

 

2. In welcher Höhe wurden Honorare an die einzelnen Kanzleien, die unter Antwort 1 genannt wurden, für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008 und 2010 auszahlt? Bitte detailliert für jede Kanzlei auflisten.

 

3. Wie viele Aufträge wurden von der Sprinkenhof AG an die einzelnen Kanzleien in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 vergeben? Bitte detailliert nach Kanzleien auflisten.

a. Wie viele dieser Aufträge wurden nach einer Ausschreibung vergeben?

 

4. Wurden zwischen der Sprinkenhof AG und Rechtsanwaltskanzleien Beraterverträge geschlossen?

a. Wenn ja, wann, in welchem Umfang und mit welchen Kanzleien?

b. Von wem wurden diese Beraterverträge unterzeichnet?

 

5. Werden erbrachte Leistungen mit Rechtsanwaltskanzleien auch pauschal abgerechnet?

a. Wenn ja, in welchen Fällen?