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Verhältnis Sprachkurse/Fahrkarten/Kinderbetreuung

Freitag, 05.11.2010

Die Wahrnehmung von Sprachkursen ist für ALG II-Empfänger oft mit großen Hindernissen verbunden. So führt die Tatsache, dass die Arge für Ihre Kunden grundsätzlich nur die günstigere 9-Uhr-Tageskarte bezahlt, zu einem verspäteten Beginn der Sprach- bzw. Integrationskurse (zum Beispiel der VHS erst um 9.45 Uhr an und dauern dann bis 13.00h). Entsprechend enden die Kurse später, was wiederum eine Hortbetreuung erforderlich macht, die nicht für alle Teilnehmer mit kleineren Kindern gleichermaßen verfügbar sind.

Auch ist es sehr schwierig für die Frauen, mit einem für die Dauer des Integrationskurses befristeten H2-Gutschein einen Hort-Platz zu finden, da viele Träger diese Form der kurzzeitigen Betreuung aus pädagogischen wie auch aus finanziellen Gründen nicht gerne sehen.

 

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Ist es zutreffend, dass ALG II-Empfängern für die Teilnahme an Arbeitsmarktmaßnahmen und Sprachkursen nur die 9 Uhr-Tageskarte des HVV zur Verfügung steht? Wenn ja auf welcher Grundlage?

2. Ist dem Senat bekannt, dass Kursveranstalter die Anfangszeiten der Kurse entsprechend gestalten?

3. Ist dem Senat auch bekannt, dass sich die Endzeiten der Maßnahmen bzw. Sprachkurse mit den Kinderbetreuungszeiten in Kindertagesstätten und Grundschulen überschneiden?

4. Wenn ja, gibt es bereits Ideen, das Problem zu lösen? Wenn ja, welche?

5. Wie steht die Arge zu der Frage, bei Kundinnen oder Kunden, auf die die oben geschilderte Situation zutrifft, die teureren Fahrkarten zu ersetzen?

6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Dauer der Integrationskurse zu verkürzen und sie statt an vier, an fünf Tagen in der Woche stattfinden zu lassen?

a) Wurden diesbezüglich schon Gespräche mit den Veranstaltern der Kurse aufgenommen?

b) Wenn nein, wann ist dies geplant?

7. Gibt es im Senat Überlegungen, für die Kinder betroffener Eltern längerfristige Kita-Gutscheine zu bewilligen, um die Benachteiligung bei der Suche nach einem Hortplatz gegenüber andern Eltern abzubauen? Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?

8. Nach welchen Vorschriften richtet sich die Bewilligung von Kita-Gutscheinen bei ALG II-Empfängern?