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Verkauf der Landarbeiterhäuser

Dienstag, 16.08.2011

Die zehn historischen Fachwerkhäuser in Wohldorf-Ohlstedt standen bis 2004 im Eigentum der Stadt und wurden dann an private Investoren mit der Auflage veräußert, innerhalb von zehn Jahren sämtliche Gebäude zu sanieren oder im Falle eines nicht vermeidbaren Abrisses originalgetreu unter Verwendung der Originalbausubstanz wieder aufzubauen. Seit dem Verkauf, also seit mehr als sieben Jahren tut sich vor Ort nichts Wesentliches; der bauliche Verfall schreitet fort, ein Haus wurde bereits abgerissen, ein weiteres bereits im März 2009 weiterverkauft, obwohl die Sanierung der weiteren Häuser nicht einmal begonnen wurde.

 

Laut meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 28.10.2010 (Drs. 19/7675) hat der Senat ausgeführt, der 2004 beurkundete Kaufvertrag würde vorsehen, „dass die Stadt ihre Zustimmung zur Weiterveräußerung bis zur Erfüllung der Sanierungsverpflichtung in Aussicht stellt, wenn jeder Erwerber diese Verpflichtung als eigene Schuld übernimmt“.

 

Nun haben die Eigentümer die weiteren, noch nicht veräußerten Grundstücke zum teil roden lassen, was unweigerlich den Eindruck erweckt, die Eigentümer würden auch die weiteren Häuser entweder abreißen lassen oder die entsprechenden Grundstücke – mit oder ohne Häuser - in dieser exponierten Lage verkaufen wollen. Zumindest macht diese Maßnahme deutlich, dass keines dieser Häuser noch bewohnt zu sein scheint.

 

Ich frage den Senat:

 

 

1. Wie viele Häuser wurden seit 2004 veräußert?

2. Haben bzw. werden zukünftig neue Eigentümer - wie im Falle des bereits 2009 veräußerten Hauses Brügkamp 3 - die im Ursprungsvertrag 2004 beurkundete Sanierungspflicht binnen zehn Jahren, folglich bis 2014, ebenfalls als eigene übernommen bzw. übernehmen?

Wenn nein, was wurde im Einzelnen diesbezüglich vereinbart?

 

 

3. Verstehe ich die Ausführungen des Senats richtig, dass auch neue Eigentümer, wenn sie die Sanierungspflicht als eigene übernehmen und bis einschließlich 2014 den vereinbarten Sanierungspflichten nicht nachkom¬men, vertragsbrüchig werden?

Wenn nein, warum nicht?

4. Besteht in dem Fall, dass auch neue Eigentümer bis 2014 der Sanierungspflicht nicht nachkommen weiterhin die Möglichkeit, den Verkauf rück abzuwickeln, so dass wieder die Stadt Eigentümer der entsprechenden Immobilie bzw. des Grundstücks wird?

Wenn nein, warum nicht und was könnte der Senat dann tun, um binnen welcher Frist die Sanierung bzw. den naturgetreuen Wiederaufbau auch gegenüber neuen Eigentümern durchzusetzen?

5. Wurde vertraglich vereinbart, dass binnen zehn Jahren die Sanierung bzw. der naturgetreue Wiederaufbau dieser Häuser abgeschlossen oder lediglich begonnen sein muss?

6. Bestünde im Falle, dass eine Sanierung bzw. ein naturgetreuer Wiederaufbau aller zehn Häuser nicht vertraggemäß erfolgt ist, die Möglichkeit, den gesamten Kaufvertrag rück abzuwickeln oder lediglich der Häuser, hinsichtlich derer die Sanierungs/Wiederaufbaupflichten nicht erfüllt wurden?

7. Welche weiteren Eingriffsmöglichkeiten bestehen seitens der Stadt, nach einem zumindest teilweise fruchtlosem Ablauf der Zehn-Jahres-Frist?

8. Sofern der gesamte Kaufvertrag rück abgewickelt werden könnte, beträfe dies auch die inzwischen weiterveräußerten Immobilien, wie Brügkamp 3?

Wenn nein, warum nicht?

9. Beabsichtigt der Senat nach dem derzeitigen Kenntnisstand, im Falle dass eine Sanierung bzw. ein Wiederaufbau bis 2014 nicht erfolgt ist, den Kaufvertrag zumindest teilweise rück ab zuwickeln?

Wenn nein, warum nicht?

9. Ist der Wiederaufbau des Hauses Brügkamp 3 wie für die 1. Jahreshälfte 2011 angekündigt inzwischen abgeschlossen worden?

Wenn nein, warum nicht?

10. Wurden von den Eigentümern inzwischen weitere Bau- und/oder Abrissgenehmigungen beantragt?

Wenn ja, für welche Häuser wurden wann welche Genehmigungen beantragt und hat die zuständige Behörde diesbezüglich bereits welche Entscheidungen getroffen?

11. Wurde die Rodung auf den einzelnen Grundstücken mit dem zuständigen Naturschutzreferat abgestimmt?

Wenn nein, warum nicht?

12. Wie viele Personen sind in diesen Häusern noch mit festem Erst- oder

Zweitwohnsitz gemeldet (bitte für jedes Haus getrennt angeben, wie viele

Personen dort gemeldet sind)?