Zum Hauptinhalt springen

Verkauf von „Restgrünflächen“

Montag, 17.05.2010

Zur Steigerung der Einnahmen hat eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Bezirke und der Finanzbehörde offenbar den Verkauf sog. „Restgrünflächen“ vorgeschlagen.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Was ist unter dem Begriff „Restgrünflächen“ zu verstehen?

 

2. Wie viele „Restgrünflächen“ gibt es in Hamburg?

a. Wo liegen die jeweiligen „Restgrünflächen“ (bitte mit Angabe der Standorte/ des Bezirkes)?

b. Welche Größe haben die jeweiligen „Restgrünflächen“?

c. Wie sind die jeweiligen Flächen ausgewiesen?

d. Welche künftigen Nutzungen wären für die jeweiligen Flächen vorstellbar?

e. Welches Einnahmevolumen soll durch den Verkauf der „Restgrünflächen“ erzielt werden?

 

3. Wer organisiert den Verkauf der „Restgrünflächen“ bzw. soll ihn organisieren?

 

4. Wer soll die „Restgrünflächen“ erwerben bzw. wem sollen diese Flächen angedient werden?