Zum Hauptinhalt springen

Verkehrssituation an der Kreuzung Mühlenkamp/Poelchaukamp I.

Freitag, 27.05.2011

Anwohnende haben sich über die Dauer der Grünphase einer Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger über den Mühlenkamp, Höhe Poelchaukamp beschwert. Es handelt sich um diejenige der beiden Ampeln dort, die von der Hamburger Sparkasse zum O2-Shop führt. Der Übergang ist dort nach eigener Messung zum Einmündungsbereich hin rund 11 Meter und an seiner schmalsten Stelle ca. 9,5 Meter breit. Von einer zentimetergenauen Messung wurde aufgrund der Gefahr für Leib und Leben abgesehen. Mehrmalige Zeitnahmen ergaben, dass die Grünphase handgestoppt zwischen 7:07 und 7:21 Sekunden beträgt. Das klingt zunächst gar nicht so kurz. Wiederholtes Probequeren ergab jedoch: Ein sportlicher Mensch in seinen allerbesten Jahren schafft es nicht, in flottem Geh-Tempo die andere Straßenseite zu erreichen, bevor die Ampel wieder rot ist. Erst in zügigem Laufschritt ist dies möglich. Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Gehbehinderung oder Elternteile mit mindestens einem Kind an der Hand bleibt dieses Erfolgserlebnis jedoch verwehrt. Nun müssen bei Ampelschaltungen zwar auch die sogenannten Zwischenzeiten mitberücksichtigt werden, also diejenigen Zeiten die hinzukommen, bis in diesem Fall der Autoverkehr freie Fahrt hat (vgl. Drs. 19/4401). Dennoch ist die kurze Grünphase insbesondere für Eltern ärgerlich, die ihren Kindern beibringen wollen, dass sie Ampeln ausschließlich bei Grün überqueren dürfen. Meine Drucksachenrecherche zum Thema ‚Grünphasen‘ ergab: Die zuständigen Behörden gingen vor sechs Jahren bei der Bemessung von Grünphasen an Ampeln für Fußgängerinnen und Fußgänger von einer Schrittgeschwindigkeit von 1,2 Metern pro Sekunde aus (Drs. 18/2346). Zieht man von der oben genannten Grünphase auch noch eine angemessene Reaktionszeit ab, ist die verbleibende Netto-Zeit auf jeden Fall zu kurz.

 

 

Ich frage den Senat:

 

 

1. Ist der Richtwert von 1,2 Metern pro Sekunde noch aktuell?

2. Wie bewertet der Senat die im Vorwort dargestellte Situation?

3. Wie wird bei einer Ampelanlage technisch die Dauer einer Grünphase eingestellt?

4. Gibt es einen besonderen Grund für die Taktung der Ampel am angegebenen Ort?

5. Steht diese Ampel in einem Schaltzusammenhang mit anderen Ampelanlagen in der Umgebung? Wenn ja, mit welchen und wie?

6. Spricht aus Sicht des Senats irgendetwas dagegen, die Grünphase der genannten Ampel auf eine für Fußgängerinnen und Fußgänger angemessene Grünphase zu verlängern? Wenn nein, was muss dazu geschehen?

7. Anderes Thema: Aufgrund welcher Beschlusslage ist die angegebene Ampel eine Bedarfsampel?

8. Spricht aus Sicht des Senats etwas dagegen, diese Ampel zu einer „normalen“ Ampel für Fußgeherinnen und Fußgänger umzuwandeln?

9. Wer müsste dies in welcher Form aufgrund welches Antrages beschließen, und was würde eine entsprechende Umrüstung kosten?