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Verliert das Speicherstadtmuseum sein historisches Fundament?

Freitag, 12.03.2010

Die Speicherstadt wurde von 1885 bis 1927 als Teil des Hamburger Freihafens auf den Brookinseln im Süden der Altstadt erbaut und steht seit 1991 unter Denkmalschutz. In den authentischen Räumen des Ensembles befindet sich das Speicherstadtmuseum als Außenstelle des Museums der Arbeit. Seit dem Jahr 1995 wird das Museum von Henning Rademacher und Ralf Lange privat geführt. Grundlage ist ein Betreibervertrag mit dem Museum der Arbeit. Die FHH beabsichtigt u.a. die Speicherstadt und das Chilehaus mit dem Kontorhaus-Viertel im Jahr 2011 in der „Kategorie Modernes Erbe“ bei der UNESCO zum Weltkulturerbe zu nominieren.

Die Zukunft des Speicherstadtmuseums ist gefährdet. Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat den Vertrag gekündigt. Bis zum 1. September sollen die historischen Räumlichkeiten geräumt werden. Die HHLA gewährte die Räume bisher mietfrei.

Der Speicher soll mit dem angrenzenden Freihafenamt umgebaut und anschließend anderweitig genutzt werden. Die HHLA hat dem Speicherstadtmuseum ein Interimsquartier im Block L am Sandtorkai 36 angeboten, das auch mietfrei zur Verfügung stehen soll. Die Architektur dieser Räume stammt aus der Nachkriegszeit und spiegelt damit nicht die Authentizität der historischen Speicherräume wieder.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. Welche Nutzung beabsichtigt die HHLA für die Räumlichkeiten des Speicherstadtmuseums und für das ehemalige Freihafenamt?

 

2. Wie hoch wird die Miete nach dem Umbau in den Räumlichkeiten des Speicherstadtmuseums und im ehemaligen Freihafenamt sein?

 

3. Gibt es Überlegungen das Speicherstadtmuseum in einem anderen Speicher zu eröffnen und wenn ja, zu welchen Konditionen könnte das Museum einziehen?

 

4. Das Speicherstadtmuseum spielt für die Bewerbung zum UNESCO-Weltkulturerbe eine besondere Rolle, weil authentisch gezeigt wird, wie der Speicher früher genutzt und wie dort gearbeitet wurde. Ist der Senat sicher, dass die beabsichtigte Verlagerung des Museums in ein Gebäude der Nachkriegszeit, die Bewerbung der Speicherstadt zum UNESCO-Weltkulturerbe nicht gefährdet?

 

5. Welche Bedeutung hat für den Senat die Tatsache, dass das Museum in einem ursprünglichen Speicher beheimatet ist?

 

6. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten für einen Umzug des Speicherstadtmuseums in ein Interimsquartier?

 

7. Welche Mittel werden dem Speicherstadtmuseum bei einem Umzug in ein sog. Interimsquartier zur Verfügung gestellt:

 

a. Für den Umzug?

 

b. Für notwendige Neukonzeptionen der Ausstellung?

 

c. Für notwendige Umbauten, wie z.B. im Sanitärbereich?