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Vermögenssteuer I

Freitag, 06.05.2011

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1995 darf eine allgemeine Vermögenssteuer nicht mehr erhoben werden, weil der Gesetzgeber die geforderte Reform der Bewertung von Grund- und Immobilienvermögen bisher nicht umgesetzt hat. Wenn der Gesetzgeber die Bewertung von Grund- und Immobilienvermögen an die Gegenwartswerte anpasst könnte die Vermögenssteuer wieder erhoben werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. Wie hoch war das Aufkommen aus der Vermögenssteuer jeweils in den Jahren 1996,1995,1994,1993 und 1992 in Hamburg?

 

2. Wie hoch war jeweils (schätzungsweise) der finanzielle Aufwand die Steuer zu erheben?