Vermögenssteuer I
Freitag, 06.05.2011
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1995 darf eine allgemeine Vermögenssteuer nicht mehr erhoben werden, weil der Gesetzgeber die geforderte Reform der Bewertung von Grund- und Immobilienvermögen bisher nicht umgesetzt hat. Wenn der Gesetzgeber die Bewertung von Grund- und Immobilienvermögen an die Gegenwartswerte anpasst könnte die Vermögenssteuer wieder erhoben werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie hoch war das Aufkommen aus der Vermögenssteuer jeweils in den Jahren 1996,1995,1994,1993 und 1992 in Hamburg?
2. Wie hoch war jeweils (schätzungsweise) der finanzielle Aufwand die Steuer zu erheben?